Kemptner Justiz deutschlandweit für Bundeswehrstraftaten zuständig

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Bayer. Justizministerium | 11.04.2012 | 12-0807

Kemptener Gerichte und Staatsanwaltschaft in Zukunft deutschlandweit zuständig für Verfolgung von Bundeswehrstraftaten im Ausland / Ministerin Beate Merk: „Ein Ritterschlag für die Kemptener Justiz!“

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk freut sich darüber, dass das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine zentrale Zuständigkeit des Amts- und Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) für Straftaten von Soldatinnen und Soldaten in besonderer Auslandsverwendung vorsieht. „Das ist ein Ritterschlag für die Kemptener Justiz“, so Merk. „Die Auswahl Kemptens ist nämlich erklärtermaßen darauf zurückzuführen, dass Kempten bereits jetzt Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Bayern ist und daher dort in besonderem Umfang Erfahrungen auf diesem komplexen Gebiet vorhanden sind.“

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die im Ausland Straftaten begehen, unterliegen dem deutschen Strafrecht. Bisher gibt es deutschlandweit keinen zentralen Gerichtsstand für derartige Straftaten, so dass unterschiedliche Strafverfolgungsbehörden zuständig sein können. „Dies ist unbefriedigend, weil es auf diese Weise durch die häufig erforderliche Klärung von Zuständigkeitsfragen zu Reibungsverlusten und Verzögerungen kommt. Außerdem sind für die Verfolgung derartiger Straftaten besondere Kenntnisse u. a. militärischer Gegebenheiten erforderlich“, so Merk. „Ich freue mich daher sehr, dass die klare Lösung nun lautet: Die zentrale Zuständigkeit Kemptens, die für bayerische Fälle bereits seit 01. März 2010 besteht, wird auf ganz Deutschland ausgedehnt. Mein Glückwunsch geht an die Kemptener Justiz!“ Justizministerin Merk hatte sich bei der Bundesregierung für die Auswahl Kemptens eingesetzt – und zwar mit Erfolg, wie die heutige Entscheidung der Bundesregierung zeigt.