Schluss mit dem „Alkoholfrei“-Schwindel: foodwatch fordert klare Kennzeichnung von Bier – Gesetzliche Regelung statt Verbrauchertäuschung nach Brauherrenart
Berlin, 5. Juni 2014 – Die Verbraucherorganisation foodwatch hat die Brauereien aufgefordert, die Irreführung mit der „Alkoholfrei“-Kennzeichnung von alkoholreduzierten Bieren endlich zu beenden. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hat sich der Deutsche Brauerbund dazu bereit erklärt, an seine Mitgliedsunternehmen die Empfehlung auszusprechen, den Alkoholgehalt von angeblich „alkoholfreien“ Bieren künftig freiwillig zu kennzeichnen. Damit die Irreführung der Verbraucher ein Ende hat, müssen aus Sicht von foodwatch jedoch zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
• Wenn ein Bier nicht frei von Alkohol ist, soll es auch nicht als „alkoholfrei“ vermarktet werden
• Der Alkoholgehalt vermeintlich „alkoholfreier“ Biere muss deutlich auf der Vorderseite der Flaschen ausgewiesen werden
„Die Brauer haben ihre Kunden jahrelang bewusst getäuscht. Es steht zu befürchten, dass sie auch jetzt nur eine Scheinlösung präsentieren: Wenn vorne groß ‚alkoholfrei‘ auf der Flasche steht und hinten im Kleingedruckten ‚Alk. < 0,5 % vol.‘, geht die Irreführung der Verbraucher einfach weiter. Das wäre Verbrauchertäuschung nach Brauherrenart„, erklärte Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelkennzeichnung bei foodwatch. „Eine freiwillige Lösung wird keine umfassende Transparenz bringen – der Gesetzgeber muss die Angabe des Alkoholgehaltes für alle Biere verbindlich vorschreiben und klarstellen, dass ‚alkoholfrei‘ selbstverständlich nur das sein kann, was auch tatsächlich frei von Alkohol ist.„
Eine Umfrage der Brauerei Warsteiner hatte bereits im Jahr 2007 ergeben, dass sich 80,8 Prozent der befragten Bürger durch die Bezeichnung „alkoholfrei“ für Biere mit Restalkohol in die Irre geführt fühlen. Seither haben die meisten Brauereien nichts unternommen, um ihre Kunden ehrlich zu informieren. Einer aktuelleren Umfrage des Internetportals lebensmittelklarheit.de der Verbraucherzentralen zufolge gehen 70 Prozent der Verbraucher davon aus, dass alkoholfreies Bier gar keinen Alkohol enthält. foodwatch weist darauf hin, dass es kein Gesetz gibt, das den Brauereien die Bezeichnung „alkoholfrei“ für Biere mit einem Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Volumenprozent erlaubt. Dieser Wert stammt aus der Deutschen Weinverordnung und wird von den Behörden lediglich geduldet.
Dass es auch anders geht, zeigen viele Brauereien selbst:
• Als prominenteste Marke stellt Bitburger ein alkoholfreies Bier her, das tatsächlich frei von Alkohol ist – es wird mit dem Zusatz „0,0%“ beworben.
• In anderen Ländern, wo die Verwendung des Begriffes „alkoholfrei“ klar geregelt ist, bieten auch die deutschen Brauereien Biere mit klarer Kennzeichnung an. So werden in Großbritannien nur solche Biere als alkoholfrei vermarktet, die allenfalls Spuren von Alkohol enthalten. Zum Teil werden dieselben Produkte, die in Deutschland als „alkoholfreies Bier“ verkauft werden, in Großbritannien unter der Bezeichnung „low alcohol“ vermarktet.
Quellen:
• Warsteiner-Umfrage (2007): bit.ly/GTFEzK
• Umfrage lebensmittelklarheit.de (2013): bit.ly/1kwOsRb