COVID-19 | Landkreis Neu-Ulm: Testmöglichkeiten an den Ostertagen

-

Print Friendly, PDF & Email

Schnelltests auch an den Ostertagen möglich

Zusätzlich zu dem Selbsttestangebot an Bildungseinrichtungen sowie dem Schnelltestangebot in Alten- und Pflegeheimen hat seit Anfang März jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit, sich im Landkreis Neu-Ulm kostenlos  auf das Coronavirus testen zu lassen. Mit beinahe 50 Apotheken, Arztpraxen und externen Dienstleistern in neun Kommunen des Landkreises sowie dem Testzentrum in Weißenhorn stehen den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Neu-Ulm flächendeckende und vielseitige Testoptionen zur Verfügung. Dabei wurden zwischenzeitlich auch bestehende Testangebote optimiert: So bietet beispielsweise eine Neu-Ulmer Arztpraxis seit kurzem einen Test-Container an, um flexibel und zeitnah nicht nur den eigenen Patienten sondern allen Bürgerinnen und Bürgern eine Testmöglichkeit zu bieten.

Eine Übersicht der Testmöglichkeiten für Erwachsene und Kinder ist auf der Webseite des Landkreises Neu Ulm unter https://landkreis.neu-ulm.de/de/Corona-Testzentrum.html zu finden.

Testmöglichkeiten an den Ostertagen

Wer sich an den Ostertagen testen lassen möchte, kann dies im Testzentrum Weißenhorn am Karfreitag, 02.04.2021, und Ostermontag, 05.04.2021, jeweils von 14 bis 16 Uhr. Eine Anmeldung ist unter https://portal.huber-health-care.com/signup/60506814ca1fad001249af30  erforderlich.

Einige Testzentren der Ärzte und Apotheken wie in Bellenberg oder Neu-Ulm bieten ebenfalls an, sich an den Ostertagen zu testen. Die jeweiligen Öffnungszeiten und Anmeldeinformationen sind auf der Webseite der Testörtlichkeit zu finden oder können telefonisch erfragt werden.

Der Selbst- oder Schnelltest ist positiv – was ist nun zu tun?

Ob zuhause beim Selbsttest, oder beim Schnelltest in der Apotheke – fällt das Ergebnis positiv aus, muss sich die betroffene Person sofort in häusliche Quarantäne begeben. Zudem muss umgehend ein PCR-Test folgen, um das Ergebnis abzusichern. Kostenlose PCR-Tests sind über den Hausarzt (nach telefonischer Vereinbarung) oder das Testzentrum des Landkreises (vorausgesetzt der Betroffene hat keine Symptome)  unter https://landkreis.neu-ulm.de/de/Corona-Testzentrum.html  möglich. Auch der ärztliche Bereitschaftsdienst kann unter der Telefonnummer 116 117 kontaktiert werden. Bei der Terminvereinbarung bitte unbedingt auf das positive Selbst- oder Schnelltest-Ergebnis hinweisen.

Fällt das Ergebnis des PCR-Tests negativ aus, kann die häusliche Quarantäne wieder verlassen werden.

Bei einem positiven PCR-Test Ergebnis muss die betroffene Person weiterhin in Quarantäne bleiben. Diese gilt dann als bestätigter Fall, wird vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt) kontaktiert und erhält einen Quarantäne-Bescheid.