COVID-19 | Landratsamt Neu-Ulm: Anhaltspunkte für Coronavirus- Mutation im Landkreis Neu-Ulm gefunden

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Ein Labor hat Anhaltspunkte für die sogenannte dänische Coronavirus-Mutation bei einem Bürger aus dem Landkreis Neu-Ulm gefunden und den Fall vorgestern an den Öffentlichen Gesundheitsdienst (das Gesundheitsamt Neu-Ulm), im Landratsamt gemeldet.

Informationen über einen gesicherten Nachweis der dänischen Variante in Proben aus Bayern liegen laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelrecht (LGL) bislang nicht vor. Im Falle von Verdachtsfällen kann jedoch nur eine Gesamtgenom-Sequenzierung Gewissheit bringen. Grundsätzlich ist unter den sogenannten Variants of Concern (Virusvarianten, die eine höheres Risiko darstellen) die Cluster 5/mink-Variante aus Dänemark weder beim Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) noch beim Robert Koch Institut (RKI) aufgeführt. Nach Informationen der WHO wurde diese seit Ende November 2020 nicht mehr beim Menschen gefunden und scheint bei Menschen nicht mehr zu zirkulieren (www.who.int/csr/don/03-december-2020-mink-associated-sars-cov2-denmark/en/). Das teilt das LGL mit.

Das Labor hatte eine Probe untersucht, die Anfang Januar genommen worden war. Diese stammte von einem Kurzzeitpflegebewohner des Altenzentrums St. Elisabeth in Senden. In der Einrichtung wurden regelmäßig Reihentestungen vorgenommen. Aktuell hat das Gesundheitsamt Neu-Ulm deshalb veranlasst, Proben von bereits erfolgten Reihentestungen des Altenzentrums St. Elisabeth auf das Vorliegen der dänischen Mutation zu untersuchen.  Das Gesundheitsamt hat zudem noch vorgestern Abend in dem betroffenen Seniorenheim eine erneute Reihentestung bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern veranlasst. Diese Proben sollen dann einer Gesamt–Genomsequenzierung am  Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unterzogen werden.

Das Seniorenheim hatte bereits Maßnahmen aufgrund des ersten positiven Tests in der Einrichtung auf das Coronavirus am 26.12.2020 ergriffen. Dazu gehören zum Beispiel die Aktivierung der Covid-19 Station, Einrichtung der Pandemiezonen, Aktivierung der gesonderten Laufwege für Personal, strikte Trennung der Mitarbeiter nach Bereichen, Sicherstellung der Lagerbestände mit Schutzausrüstung sowie intensive Reihentestungen parallel zu den Reihentestungen durch das Gesundheitsamt. Das Altenzentrum hat zudem ein mobiles Team der Task Force Pflege vom LGL angefordert und eingebunden um  die Hygienevorkehrungen, Laufwege und Prozesse sowie die eingerichtete Covid-19 Station und die Pandemiezonen zu bewerten. Die Experten haben die Maßnahmen, die das St. Elisabeth vollzogen hat, nach Angaben des Pflegeheims, als sehr gut befunden. Damit hatte das Seniorenheim – wie in solchen Fällen üblich – also bereits zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in der Einrichtung ergriffen, bevor das Labor jetzt Anhaltspunkte für eine Coronavirus-Mutation gemeldet hatte.

Aktuell sind 17 Bewohner und 8 Mitarbeiter als bestätigte Fälle unter Quarantäne. Die infizierten Personen haben zum Großteil eher leichte Symptome und sind stabil. Fünf Bewohner und drei Mitarbeiter sind wieder genesen.

Des Weiteren wurde auch die Leitung der Kreisspitalstiftung benachrichtigt, da der eingangs betroffene Patient in Folge seiner Erkrankung auch in der Klinik betreut worden war. Aufgrund der ohnehin aktuell gültigen strengen Maßnahmen und Hygienestandards in den Kliniken im Landkreis Neu-Ulm kam es zu keinem Ausbruchsgeschehen in den Kliniken. Eine weitere Verschärfung der hygienischen Maßnahmen ist nicht geplant, da konsequente Maßnahmen schon längst erfolgt sind.

Der betroffene Patient ist vor zwei Wochen verstorben.

Das Labor hat mittlerweile zwei weitere Fälle im Landkreis Neu-Ulm mit dem Hinweis auf ein mögliches Auftreten der dänische Mutation an das Gesundheitsamt gemeldet. Es gibt jedoch keine Anhaltspunkte, dass diese weiteren Fälle miteinander in Verbindung stehen. Das Gesundheitsamt ist aktuell dabei zu recherchieren, ob hieraus Folgefälle nachzuvollziehen sind und sich z. B. noch Personen in Quarantäne befinden. Diese werden dann noch mal abgestrichen, die Proben werden dann noch an das LGL übermittelt, um mittels einer Gesamtgenom-Sequenzierung Gewissheit zu erhalten.