COVID-19 | 200er-Sieben-Tage-Inzidenz im Unterallgäu und der Stadt Kaufbeuren erreicht

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Für Personen, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt in Bayern mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern wohnen, sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt. Dafür maßgeblich ist der Zahlenstand des Robert Koch-Instituts (RKI).

Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Betroffene Kreisverwaltungsbehörden können die ’15-km-Regel‘ für touristische Tagesreisen außerkraftsetzen, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist.

Außerdem können die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern anordnen, dass touristische Tagesreisen in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind.

Die Einhaltung der neuen Schutzregeln ist Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sehr wichtig. Daher wird es konsequente Polizeikontrollen geben.

Das Innenministerium informiert jeden Tag über jene Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern, für die aufgrund einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern die ’15-km-Regel‘ für touristische Tagesausflüge gilt, sowie über die Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden.

Baden-Württemberg wird die 15 Kilometer-Regelung nicht umsetzen. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Regelung nicht den gewünschten Effekt erreicht.

Bei der Regelung soll es vor allem darum gehen, dass es keine größeren Ansammlungen verschiedener Gruppen im öffentlichen Raum geben soll. Wie etwa an den vergangenen Wochenenden und Feiertagen an tagestouristischen Ausflugszielen, beispielsweise im Schwarzwald oder auf der Schwäbischen Alb.

Die Landkreise und Verantwortlichen vor Ort wurden beauftragt, Vorkehrungen zu treffen, um eine Anfahrt zu den Destinationen zu erschweren oder zu verhindern – etwa durch Straßenkontrollen die Sperrung von Parkplätzen. Sie müssen damit rechnen, dass Sie wieder nach Hause geschickt werden, wenn es an den Ausflugszielen zu voll wird. Dies ist unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz der Landkreise.