COVID-19 | Landkreis Neu-Ulm: Regelungen zur Corona-Quarantäne

-

Print Friendly, PDF & Email

Verkürzung der Quarantänezeit für Kontaktpersonen möglich, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt

Im Dezember 2020 haben sich die Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen der Kategorie 1 geändert. Diese sind am 2. Dezember 2020 in Kraft getreten. Da uns einige Nachfragen zu diesem Thema erreicht haben, sind im Folgenden noch einmal die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

Mit Indexfall sind positiv auf das Coronavirus SARS CoV-2 getestete Menschen gemeint. Diese müssen sich in Quarantäne begeben, um keine weiteren Personen anstecken zu können. Mit Kontaktpersonen oder auch „KP1“ sind Menschen gemeint, die mit dem Indexfall so engen Kontakt hatten, dass sie sich möglicherweise selbst angesteckt haben, ohne dies zu wissen.

  • Grundsätzlich bleibt die Dauer der Quarantänezeit für Kontaktpersonen (KP1) bestehen. Diese beträgt 14 Tage. Gerechnet wird der Zeitraum ab dem letzten infektionsrelevanten Kontakt mit dem Indexfall (bestätigten Fall). Der Quarantänezeitraum wird den Kontaktpersonen auch zu Beginn der Quarantäne mitgeteilt.
  • Die Quarantänezeit für Kontaktpersonen, die nicht im selben Haushalt des bestätigten Falls leben, kann verkürzt werden, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Der Test darf frühestens am 10. Tag, nachdem die Kontaktperson 1 das letzte Mal Kontakt zu dem bestätigten Fall hatte, vorgenommen werden. Bei dem Test kann es sich um einen PCR-Test oder Antigentest (Schnelltest) handeln. Ist das Ergebnis negativ, endet die Quarantäne. Eine Rücksprache mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst ist nicht notwendig. Voraussetzung ist, dass die Person keine Symptome aufweist.
  • Testungen sind über das Testzentrum des Landkreises Neu-Ulm https://landkreis.neu-ulm.de/de/corona.html oder über den Hausarzt möglich. Bitte vorher telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt aufnehmen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst nimmt solche Testungen zur Quarantäneverkürzung nicht vor.
  • Sollte die Kontaktperson 1 keinen Test vornehmen lassen, endet die Quarantänezeit 14 Tage nach dem letzten Kontakt mit dem bestätigten Fall. Der Quarantänezeitraum wird den Kontaktpersonen auch zu Beginn der Quarantäne mitgeteilt. Die Quarantäne darf nach 14 Tagen wieder beendet werden, wenn keine Symptome vorliegen. Eine erneute Rücksprache mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zum Verlassen der Quarantäne erfolgt nicht.
  • Die Regelungen zur Verkürzung der Quarantäne gelten nicht für Kontaktpersonen der Kategorie 1, die im selben Haushalt mit dem bestätigten Fall wohnen. Diese müssen 14 Tage in Quarantäne bleiben.
  • Für bestätigte Fälle ist eine Verkürzung der Quarantäne nicht möglich, auch wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt werden kann. Die Quarantänezeit für bestätigte Fälle kann nur der Öffentliche Gesundheitsdienst beenden. Sie endet in der Regel nach 10 Tagen.
  • Für medizinisches Personal und Schulen gelten eigene Regelungen.

Die neuen Regelungen sollen aufgrund der akuten Überlastung der Gesundheitsverwaltung zu deren Entlastung beitragen.