Online-Handel und Social Media Marketing

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IHK Schwaben | 02.02.2012 | 12-0279

„Nichts ist so beständig wie der Wandel“ – frei nach Immanuel Kant begrüßte Markus Brehm, Vorsitzender der Regionalversammlung Kempten und Oberallgäu, die Teilnehmer des ersten Regionalen Dialogs Einzelhandel am gestrigen Abend in Kempten. Gemeinsam mit dem Handelsverband Bayern informierte die IHK Schwaben ihre Mitglieder über aktuelle Entwicklungen, Chancen und Risiken in den Bereichen Social Media und Online Handel. Der Regionale Dialog Einzelhandel ist dabei ein Baustein, mit dem die IHK im Zuge ihres Jahresthemas „Handel im Wandel“ die Veränderungen und Herausforderungen der Branche beleuchten will. „Der regionale Dialog ist darüber hinaus auch eine Plattform zur Vernetzung und zum gegenseitigen Austausch“, so Brehm weiter.

In welchem Ausmaß die Bedeutung sozialer Netzwerke wie Facebook, Xing oder Twitter für Unternehmer und Händler zunimmt, erläuterte Jörn Steinhauer, Spezialist für Social Media Marketing und E-Commerce, Inhaber der alphasystems group, in seinem Referat „Wachsende Bedeutung von Online-Handel und Social Media“ mit beeindruckenden Zahlen. „Social Media ist kein Hype, sondern Standard, und sollte daher wesentlicher Bestandteil Ihrer Kommunikation werden“, legte er seinen Zuhörern eindringlich nahe. Die große Veränderung durch Social Media finde im Kundenverhalten statt, „die Kunden kreieren Produkte, User werden zu Marken- und Produktmanagern“, so Steinhauser weiter. „Die Kunden wollen mit Ihnen interagieren, wann sie wollen und wo sie wollen.“ So lautete auch das Fazit des Referenten, dass der Unternehmer, der Einzelhandel, nicht mehr an Social Media vorbeikomme, sich mit diesen Plattformen auseinandersetzen und in seine Marketingstrategie einbinden müsse, wenn er auch in Zukunft erfolgreich am Markt tätig sein wolle.

Auch das Referat „Rechtliche Fallstricke im Online-Handel“ von Barbara Riedel, Rechtsanwältin beim HBE Handelsverband Bayern, das sich mit den Risiken und den juristischen Rahmen des Online-Handels befasste, war hochaktuell. Die Referentin zeigte auf, wie schnell man sich im Online-Handel eine Abmahnung „einhandeln“ kann, wenn man nicht peinlich genau die gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungs-, Informations- und Hinweispflichten beachtet. Dass hier ein großer Informationsbedarf bestand, bewiesen die zahlreichen Fragen aus dem Publikum.