Deutschland könne daran einseitig nichts ändern. Hintergrund der Koalitionsüberlegungen sind die Widerstände von Umweltverbänden gegen die Tesla-Ansiedlung in Grünheide bei Berlin. So konnte auch schon ein Naturschutzverein aus Bayern gegen das Projekt klagen, weil er vom Umweltbundesamt als klageberechtigt anerkannt ist. „Wir müssen das Verbandsklagerecht auf Umweltverbände beschränken, die unmittelbar betroffen sind“, sagte der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion und stellvertretende Vorsitzender der Unionsfraktion, Carsten Linnemann (CDU), der Zeitung. „Das würde auch ausschließen, dass bayerische Verbände gegen ein Planungsvorhaben in Brandenburg klagen können.“
Foto: Justicia, über dts Nachrichtenagentur