Kempten – Tag 2 des Kokainprozess um den Kriminalbeamten Armin N.

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JustiziaDer zweite Prozesstag beginnt am Freitag Morgen, 06.02.2015, um den ehemaligen Leiter der Drogenfahndung der Kriminalpolizei Kempten, Polizeipräsidium Schwaben Süd/West. Der Angeklagte Armin N. muss sich wegen des Besitzes von 1,8 Kilogramm Kokain, Vergewaltigung seiner Ehefrau und Körperverletzung sowie einer Trunkenheitsfahrt verantworten. 

Bereits zum Prozessauftakt am Montag, den 26.01.2015, legte der Angeklagte Armin N. ein Geständnis ab. Er räumte ein, dass die bei ihm aufgefundenen 1,8 Kilogramm Kokain für seinen “privaten Gebrauch” gewesen seien. Weiter sagt der 53-jährige Angeklagte aus, dass das in seinem Dienstschrank aufgefundene Rauschgift ihm zu beruflichen Zwecken überlassen worden ist, insbesondere für die Schulung und Ausbildung. Weiterhin schweigt der ehemalige Kriminalbeamte zu der Herkunft des Kokains.

Zwischen der Staatsanwaltschaft München 1, den Verteidigern des Angeklagten und der Landgerichtskammer kam es bereits zu einer Verständigung beim Strafrahmen. Armin N. soll bei einem Geständnis zu einem Strafrahmen von sechseinhalb bis sieben Jahren verurteilt werden.

Mittlerweile hat Stefan Albanesi, Partei der Linken in Kempten/Allgäu, Strafantrag gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Schneider, die Beamten der internen Ermittlung und Weitere gestellt. Albanesi schreibt in seinem Antrag: „Aufgrund der schleppenden, dilettantischen und absolut unzureichenden Ermittlungen im Fall habe ich Strafantrag gestellt. Ein Jahr wurde nun ermittelt, es sind keinerlei brauchbare Ergebnisse vorzuweisen. Es ist weder klar, woher die Drogen kamen, noch wurde eine glaubhafte Aussage zur Verwendung gemacht. Auch über die Komplizenschaft wurde nichts bekannt. Die Schutzbehauptungen des Angeklagten, der wg. extremer häuslicher Gewalt gegenüber seiner Ehefrau verhaftet wurde und ca. 1,9 kg Kokain besaß, wurden ungeprüft und unkritisch übernommen. Eine Hinterfragung der Behauptungen hat faktisch nicht stattgefunden. Konkreten Spuren wurde nicht hinreichend nachgegangen, wichtige Zeugen nicht vorgeladen. Die Ermittlungen wurden nicht ergebnisoffen geführt. Dies alles kann in einem Rechtsstaat nicht sein.“

Auch zahlreiche Zuschriften an unsere Redaktion und Kommentare bei den Online-Medien stellen immer wieder die Frage, was passiert in diesem Prozess. Wird der Angeklagte Armin N. ruhiggehalten, damit er nicht auspackt? Wie weit ist die Staatsanwaltschaft Kempten in den Fall verwickelt? Spielt der Selbstmord des Leitenden Oberstaatsanwalt P. vergangenes Jahr in dem Fall eine Rolle? Der Leitende Oberstaatsanwalt war für die Drogenkriminalität zuständig und hatte wohl auch Betäubungsmittel für Schulungszwecke an die Polizei freigegeben, so heißt es aus der ersten Befragung bei den Ermittlungen. Vor der zweiten Befragung nahm sich P. das Leben.

Man darf gespannt sein, was sich heute vor dem Landgericht abspielt. Bereits am ersten Verhandlungstag erschienen zahlreiche Besucher nach der Mittagspause nicht mehr zur Verhandlung – sie waren schlichtweg enttäuscht.