Läuft denn immer alles richtig bei den Radarmessungen der Stadt Leutkirch?

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IMG_8503Geschwindigkeitsmessungen und der damit verbundene Erlass von Bußgeldern ist für die Kommunen ein willkommenes Zubrot für die Stadtkassen. Die Stadt Leutkirch unterhält ein eigenes Messfahrzeug für die Erfassung von Verkehrssündern, um an rund einhundert Messpunkten Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Für die Ordnungsmässigkeit einer Messstelle gibt es zahlreiche Voraussetzungen die erfüllt sein müssen. Die Messbeamten der Stadt Leutkirch sind speziell geschult, so die Pressesprecherin der Stadt Leutkirch, Jacqueline Zenker.

Doch zahlreiche Autofahrer haben da so ihre Bedenken und hatten sich mir ihrem Anliegen an die Redaktion gewandt. Sie sind der Meinung, dass in Sachen Geschwindigkeitsmessung bei der Stadt Leutkirch abgezockt wird. Der Redaktion liegen Unterlagen aus diversen Bußgeldverfahren der Stadt Leutkirch vor, die uns von Betroffenen zur Verfügung gestellt wurden.

 

Es kommt anscheinend immer wieder zu Fehlern bei der Auswahl der Messstellen und den Geschwindigkeitsmessungen. Auf der Bundesstraße 465 in Reichenhofen gab es wohl eine fehlerhafte Messstelle, die der Stadt viel Geld in die Kassen spülte und so manchen Verkehrsteilnehmer ein Fahrverbot einbrachte. Es geht um die Messstelle Reichenhofen in Richtung Bad Wurzach, an der Bushaltestelle. Hier wurde bis Herbst 2013 fehlerhaft gemessen. Aufgeflogen ist das ganze, als ein Verkehrsteilnehmer gegen seinen Bußgeldbescheid Einspruch einlegte und die Sache vor dem Amtsgericht Leutkirch landete.  Der Verkehrssünder stellte die Ordnungsmässigkeit der Messstelle in Frage. Ein Gutachter aus Freiburg wurde beauftragt und auch dieser Befand die Messstelle als rechtmäßig und die Messung als fehlerfrei. So wurde das Bußgeld gegen den Fahrzeuglenker rechtskräftig. Doch anscheinend hatte man Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens des Verkehrssachverständigen. Die Messstelle in Richtung Bad Wurzach wurde nochmals „opto-elektronisch“ vermessen, durch einen weiteren Sachverständigen. Dabei wurde festgestellt, dass die Strecke, die Grundlage der Messung war, nicht als „optisch gerade“ einzustufen ist. Daraufhin hat die Stadt Leutkirch die Messstelle aufgegeben. Die dort verhängten Bußgelder und Fahrverbote wurden nicht aufgehoben, auch wurden die Verkehrssünder nicht über die neuen Erkenntnisse informiert.

Eine weitere dubiose Messstelle befindet sich in Hinznang an der L319 bei Leutkirch. Hier wird in der Einfahrt zu einem landwirtschaftlichen Anwesens in Richtung Winterstetten gemessen. In einem Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht Leutkirch – 1 Owi 35 Js 21873/13 – wurde durch das Gericht aufgrund eines Gutachtens festgestellt, dass auch diese Messstelle fehlerhaft ist. Das Bußgeld wurde aufgehoben. Auch hier wurden die bereits verhängten Bescheide durch die Stadt Leutkirch nicht erneut überprüft. Nach Angaben von Anwohner wird an der besagten Messstelle auch weiterhin durch die Stadt Leutkirch gemessen. Auf Anfrage teilt die Stadtverwaltung mit, dass die Messstelle versetzt wurde und nun den gesetzlichen Vorgaben entsprechen würde. Diese Aussage könnte nur durch eine erneute lasertechnische Vermessung geprüft und bestätigt werden. Es ist fraglich, ob die Versetzung des Messfahrzeuges ausreichend ist.

Zwei Fälle, die nun ans Licht kamen, weil die Verkehrsteilnehmer sich rechtlich gewehrt hatten und auch die finanziellen Mittel dazu hatten. Sie wurden von Anwälten vertreten, die  sich in fehlerhaften Messergebnissen auskennen. Nachdem in beiden Fällen die Messstellen „opto-elektronisch“ durch Sachverständige vermessen wurden, kamen die Fehler erst zum Vorschein. Die Redaktion hat bei der Pressesprecherin der Stadt Leutkirch nachgefragt, ob es denn nicht sinnvoll wäre, im Rahmen der Rechtssicherheit, alle Messstellen auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen und diese ebenso vermessen zu lassen. Die Rückmeldung aus der Verwaltung war, dass die Messbeamten der Stadt geschult sind und daher kein Sachverständiger zur Überprüfung notwendig sei. Die Überprüfung von rund 100 Messstellen wäre unverhältnismässig. Die Problematik der beiden oberen Vorfälle liegt nach Meinung der Verwaltung darin, dass die Messbeamten der Stadt Leutkirch manuell einmessen und die gerichtlichen Gutachter mit Lasermesstechnik. Durch die beiden unterschiedlichen Messtechniken ergäben sich Abweichungen im Zentimeterbereich, die hier für eine fehlerhafte Messung ausgereicht haben. Das klingt seitens der Stadtverwaltung so, dass diese paar Zentimeter eigentlich zum vernachlässigen wären. Aber tatsächlich handelt es sich sich nach der Gerätebeschreibung um eine Näherungsformel. „Wenige Zentimeter“ verändern den Kurvenradius um mehrere hundert Meter, d.h. der mathematische Einfluss von „wenigen Zentimetern“ ist enorm.

Man stellt sich hier schon die Frage, welchen Anspruch der Bürger an seine Verwaltung haben darf. Der Bürger traut seiner Verwaltung und geht in der Regel davon aus, dass diese fehlerfrei arbeitet. Sicherlich weiß man auch, wo gearbeitet wird fallen Späne und es passieren Fehler. Aber hier im Bereich der Geschwindigkeitsmessung nimmt man es wohl nicht so genau in der Verwaltung. In Leutkirch scheint es so, dass man die „Abweichungen im Zentimeterbereich“ einfach so hinnimmt und Bußgelder und Fahrverbote verhängt. Nur wer sich wehrt hat die Chance Recht zu bekommen.

Die Stadt Leutkirch hat im Jahr 2014 rund 282.000 Euro an Bußgeldern eingenommen, dazu zählen allerdings auch Knöllchen und andere. Insgesamt wurden 46 Fahrverbote verhängt. Im Jahr 2015 wurden rund 426.000 Euro an Bußgeldern eingenommen und 61 Verkehrsteilnehmer mussten zeitweise auf ihr Auto verzichten.

Die Redaktion wollte die Messstellenübersicht der Stadt Leutkirch mit einer Unfallschwerpunktkarte abgleichen, um festzustellen, ob die Radarmessungen an Unfallschwerpunkten durchgeführt werden. Auf Anfrage wurde uns mitgeteilt, dass eine solche Karte nicht existiert. Für die Redaktion ergibt sich aus dieser Aussage, dass die Punkte willkürlich gewählt sind, vielleicht mit dem Hintergrund kostendeckend und gewinnbringend bei der Messeinheit zu arbeiten.

Man kann Verkehrsteilnehmern leider nur den Tipp geben, lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid anwaltlich prüfen.