Kemptner Kokainprozess – Ex-Drogenfahnder verurteilt, aber Fragen bleiben offen

-

Print Friendly, PDF & Email
Kommentar von Thomas Pöppel

JustiziaZweieinhalb Prozesstage musste Armin N., der Ex-Drogenfahnder der Kriminalpolizei Kempten, auf der Anklagebank ausharren, bis am Montagnachmittag das Urteil verkündet wurde – sechs Jahre und sechs Monate.

Der Vorzeigebeamte war angeklagt wegen Drogenbesitz, Körperverletzung und Vergewaltigung an seiner Ehefrau. Bereits bei Prozessbeginn kam es zu einer „Verständigung“ (Deal) zwischen den Prozessbeteiligten. Eine solche Vereinbarung ist in Strafprozessen nichts Außergewöhnliches. Sie sollen dazu dienen Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen und schneller zu einem tragbaren Ergebnis zu gelangen. Armin N. legte ein Geständnis ab, das aber leider nicht auf alle Fragen eine Antwort gegeben hat und auch einige Erinnerungslücken aufwies. Auch hatte der Angeklagte bereits im Vorfeld einen Opferausgleich durchgeführt. Er hatte sich schriftlich bei seiner Frau entschuldigt, hatte dies im Prozess auch nochmals wiederholt, und hat ihr 35.000 Euro bezahlt für erlittene Schmerzen und Anwaltsgebühren. Die Anwälte von Armin N. hatten bereits im Vorfeld alles notwendige getan, um die weichen für den Prozess richtig zu stellen.

Zwei Tage wurden Zeugen und Gutachter von der Kammer gehört. Teilweise hatten Zeugen Erinnerungslücken oder Aussagen waren sehr oberflächlich. Auch chemische Analysen des aufgefundenen Kokains konnten keinen Aufschluss darüber geben, woher die Drogen stammen.

Und hier sind wir bei einem wunden Punkt des Verfahrens. Das Thema der Herkunft der 1,8 Kilogramm Kokain ist weiterhin nicht gesichert. Kammer und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass es aus den Asservaten von Polizei und Staatsanwaltschaft stammte, gesichert ist das aber wohl nicht. Der Beobachter fragt sich, wie wird bei Polizei und Staatsanwaltschaft denn sichergestellten Drogen umgegangen wurde? Werden so große Mengen zu Ausbildungszwecken einfach mal so freigegeben, immerhin wohl 1,8 Kilogramm? Warum gibt es hierfür keine schriftlichen Aufzeichnungen mit denen man die Bewegungen nachweisen könnte? Hier würde sicherlich noch erheblicher Aufklärungsbedarf bestehen. Der leitende Oberstaatsanwalt P., der in der Vergangenheit für den Bereich Drogenkriminalität bei der Staatsanwaltschaft Kempten/Allgäu verantwortlich zeichnete, nahm sich nach seiner ersten Befragung durch die Ermittler vergangenes Jahr das Leben. Ob sein Freitod mit dem Verfahren in Zusammenhang stand, wurde nie öffentlich. Warum haben die Vorgesetzten und Kollegen von der Alkohol- und Medikamentensucht des verurteilten Beamten nichts gemerkt, gab es wirklich keinen Anlass oder Anzeichen mal genauer hinzuschauen oder hatte man einfach die Augen verschlossen?

Der Fall Armin N. hat dem Ansehen der Polizei massiv geschadet. In den Ermittlungen und im Verfahren selbst hätte Justiz und Polizei die Möglichkeit gehabt einiges wieder ins rechte Licht zurücken, das ist leider nicht passiert – es war halt ein Polizist, so heißt es auf der Straße.

Die Kammer hatte sich bemüht die Ehefrau von Armin N. zu schützen, wofür sie Respekt verdient. Die Einzelheiten der Vergewaltigung und die damit verbundene Gewalt konnte weitestgehend aus den Köpfen der Öffentlichkeit herausgehalten werden. Die Kammer hat auch auf die Kritik der Staatsanwaltschaft mit Fingerspitzengefühl reagiert, wie es darum ging, die Plädoyers nicht öffentlich zu halten. Die Medien und Zuschauer durften den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung beiwohnen, bis es um den Teil der vollzogenen Vergewaltigung ging.

Der ehemalige Drogenfahnder hat mit Sicherheit nicht die volle Härte der Justiz verspürt, aber sie hat ein Zeichen gesetzt.