Ampel will verschärfte Strafen für Kinderpornographie korrigieren

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Wegen massiver Kritik von Richtern und Staatsanwälten will die Ampel die verschärften Strafen für Kinderpornographie korrigieren und für Bagatellfälle eine Neuregelung schaffen. Das berichtet die FAZ (Montagsausgabe). Vor zwei Jahren hatte die damalige große Koalition beschlossen, Kinderpornographie als Verbrechen einzustufen, die Mindeststrafe beträgt ein Jahr Haft, Einstellungen von Verfahren sind nicht möglich.

Rechtspolitiker von SPD, Grünen und FDP beraten nun darüber, wie eine Lösung für Fälle aussehen könnte, deren Unrechtsgehalt geringer ist – etwa wenn Eltern, Lehrer oder Schüler auf Fälle von Kinderpornographie hinweisen, indem sie Missbrauchsdarstellungen weiterleiten. Oder wenn Jugendliche einander Nacktfotos von sich selbst schicken. Nach geltendem Recht müssten sie zu einem Jahr Haft verurteilt werden. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, sagte der FAZ: „Aus Sicht der Justizpraxis ist eine Korrektur der 2021 drastisch verschärften Strafvorschriften gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie dringend erforderlich.“ Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der FAZ: „Staatsanwälte brauchen die Möglichkeit, bei Bagatellfällen von der Strafverfolgung absehen zu können.“ Durch diese Fälle werde zu viel Personal gebunden, das dringend für die Verfolgung von schweren Sexualstraftaten benötigt werde. Die grüne Rechtspolitikerin Canan Bayram plädiert dafür, in die Norm einen minderschweren Fall aufzunehmen, etwa für Konstellationen, in denen der Altersunterschied zwischen Täter und Opfer gering ist und die Betroffenen die Abbildung selbst angefertigt haben. „Das Strafrecht muss Ultima Ratio bleiben, und die Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen die Möglichkeit haben, auf die verschiedenen Fallkonstellationen tat- und schuldangemessen reagieren zu können“, sagte Bayram der FAZ. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, sieht Handlungsbedarf. „Die Rechtsprechung kommt mit der letzten Reform nicht zu sachgerechten Ergebnissen“, so Thomae gegenüber der FAZ. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums teilte mit, der gesetzgeberische Handlungsbedarf und mögliche Handlungsoptionen würden geprüft.

Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur