Bundesarbeitsgericht: Urlaubsansprüche verjähren nicht automatisch

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Erfurt (dts Nachrichtenagentur) – Nicht genommener Urlaub verjährt nicht automatisch. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.