Staatsanwaltschaft verteidigt Razzien in Ministerien

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Cloppenburg (dts Nachrichtenagentur) – Die Staatsanwaltschaft Cloppenburg hat die Durchsuchungen im Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium verteidigt. Man habe im Vorfeld zunächst telefonisch die Herausgabe von Unterlagen im Zusammenhang mit Untersuchungen zur Arbeit der Anti-Geldwäsche-Abteilung FIU angefordert, sagte der Cloppenburger Staatsanwalt Christian Bagung der „Welt“ (Freitagausgabe). Unter anderem aus Gründen der Geheimhaltung sei das abgelehnt worden.

„Diese Ablehnung war für uns Anlass, die Kooperationsbereitschaft der Ministerien kritischer als zunächst gedacht einzuschätzen. Die Befürchtung stand im Raum, potenzielle Beweismittel nicht wie gewünscht zeitnah, vollständig und ungefiltert zu bekommen.“ Das Bundesjustizministerium weist den Vorwurf mangelnder Kooperation zurück. Man hätte „selbstverständlich freiwillig, schnell und in vollem Umfang Auskunft gegeben“, sagte eine Sprecherin der „Welt“. Man sei allerdings auch verpflichtet zu prüfen, ob das Bekanntwerden des Inhalts der Unterlagen „dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten“ würde. Das gehe nur auf schriftlichen Antrag. „Eine schriftliche Anforderung oder eine nochmalige telefonische Anforderung ist allerdings nicht erfolgt.“ Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte nach der Razzia gesagt, die Anfragen „hätte man auch schriftlich stellen können“. Seither steht der Vorwurf im Raum, die von dem CDU-Mitglied und früher kommunalpolitisch aktiven Leitenden Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck geleitete Staatsanwaltschaft Cloppenburg habe mit der Razzia überzogen gehandelt und in den Wahlkampf eingegriffen. Die Behörde weist das zurück: „Als Staatsanwaltschaft orientieren wir uns nicht an Wahlterminen, sondern am Strafgesetzbuch, der Strafprozessordnung und an den Richtlinien für das Straf- und das Bußgeldverfahren. Hieraus ergibt sich unter anderem auch der Grundsatz, Ermittlungen möglichst zeitnah zu führen“, begründete Staatsanwalt Christian Bagung den Zeitpunkt der Razzien kurz vor der Bundestagswahl. In diesem Zusammenhang wurde gegenüber dem von Barbara Havliza (CDU) geführten Landesjustizministerium in Niedersachsen der Vorwurf der politischen Einmischung erhoben. Das Ministerium weist das zurück: „Von der Möglichkeit, dass es in dem `FIU-Verfahren` alsbald zu einer Durchsuchung von Bundesministerien kommen könnte, hat die Ministerin erstmals vier Tage zuvor (vor der Razzia, d. Red.) am Rande einer Veranstaltung vom zuständigen Generalstaatsanwalt erfahren“, heißt es auf Anfrage. „Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat im Übrigen die Entscheidung, Durchsuchungsbeschlüsse zu beantragen und nach deren Erlass durch das Amtsgericht Osnabrück zu vollstrecken, autonom getroffen.“

Justizministerium, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Justizministerium, über dts Nachrichtenagentur