SPD verlangt Nachbesserungen bei Gutscheinlösung für abgesagte Events

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die SPD fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf für die sogenannte Gutscheinlösung bei abgesagten Kultur-, Sport- oder Freizeitveranstaltungen, den der Bundestag an diesem Mittwoch beraten will. Der Gesetzentwurf, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten, räume Veranstaltern das Recht ein, Ticket-Inhaber mit Gutscheinen statt mit Bargeld zu entschädigen, wenn eine Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurde und die Eintrittskarte vor dem 8. März 2020 gekauft worden ist. Nur in Fällen, in denen Kunden auf das Geld dringend angewiesen seien, sollten sie eine Bar-Erstattung erhalten.

Die Sozialdemokraten vermissen nun Regelungen dazu, wie und von wem über strittige Härtefälle entschieden werden soll. „Bei der Definition von Härtefällen wird es sicher zu Zweifelsfällen kommen. Um den Betroffenen lange Streitereien oder gar eine gerichtliche Auseinandersetzung zu ersparen, schlage ich daher vor, dass wir im Gesetzentwurf die Einrichtung einer Schlichtungsstelle ergänzen“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, den Zeitungen. Mit einer Schlichtungsstelle könnten „strittige Fragen unbürokratisch beantwortet werden“, so die SPD-Politikerin weiter. „Sie könnte den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, eine schnelle Klärung ihrer Ansprüche bringen“, sagte Högl den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Die SPD habe aus guten Gründen großen Wert auf Ausnahmen von der Gutschein-Lösung gelegt. „Denn es gibt auch viele Menschen, die es sich schlicht nicht leisten können, ihre Konzertkarte in einen Gutschein umwandeln zu lassen oder den Wert gar der Kultureinrichtung zu spenden“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete weiter. Diese Menschen seien darauf angewiesen, bezahlte Beträge auf dem Konto und nicht nur per Gutschein erstattet zu bekommen. Mit der „Gutschein-Lösung“, die das Corona-Kabinett Anfang April beschlossen hatte, will die Große Koalition Sport-, Konzert- und Freizeitveranstalter vor Liquiditätsengpässen infolge massenhafter Entschädigungszahlungen schützen. Nach bislang gültiger Rechtslage können Kunden bei Absagen von Veranstaltungen eine Bargeld-Erstattung verlangen. Da wegen der Corona-Pandemie aber sämtliche Publikumsveranstaltungen in Deutschland gestrichen worden sind, würde die Erstattungspflicht viele Veranstalter überfordern. Deshalb sollen Kunden nun Wertgutscheine bekommen, die sie bis Ende 2021 einlösen können. Erst danach soll eine Bargeldauszahlung möglich sein. Die Regelung gilt laut Gesetzentwurf für sämtliche Veranstaltungen im Musik-, Kultur-, Sport- oder Freizeitbereich. Auch Museen, Theater, Freizeitparks, Kinos und Fitness-Studios fallen darunter. Ausdrücklich ausgenommen von der Gutscheinlösung sind dagegen Veranstaltungen im beruflichen Kontext wie Fortbildungen, Seminare, Fachmessen oder Kongresse. „Diese wurden nicht in den Anwendungsbereich einbezogen, weil für sie in der Regel deutlich höhere Entgelte zu zahlen sind“, heißt es in dem Gesetzentwurf, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. Die Übergabe eines Gutscheins anstelle einer Entgelt-Erstattung könnte Liquiditätsprobleme bei den Teilnehmern hervorrufen. „Dies würde insbesondere Selbstständige, Freiberufler und kleine Betriebe häufig stark belasten“, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter.

Wegen Corona geschlossene Theaterkasse, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Wegen Corona geschlossene Theaterkasse, über dts Nachrichtenagentur