Verfassungsrechtler fürchtet lange „Regierungslosigkeit“ in Thüringen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza hält bei einer anhaltenden politischen Krise in Thüringen auch ein Eingreifen der Bundesregierung für möglich, sofern das Bundesland seinen Bundespflichten nicht mehr nachkommen kann. „Sollte es ganz arg kommen und sich alles in die Länge ziehen, könnte es die Landes-Akteure vielleicht beflügeln, auch an die Grundgesetz-Artikel 28 Absatz 3 – Gewährleistung der verfassungsmäßigen Ordnung durch den Bund – und 37 – Bundeszwang – zu denken“, sagte Pestalozza dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe). Der Bundeszwang ermächtige die Bundesregierung, „mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen etwa durch Weisungen zu treffen, um das Land zur Erfüllung seiner bundesgesetzlichen Bundespflichten anzuhalten“, erläuterte der Professor an der Freien Universität Berlin.

Ob die Voraussetzungen der einen oder der anderen Bestimmung in Thüringen nach einiger Zeit der „Regierungslosigkeit“ gegeben sein könnten, sei allerdings ungewiss. Es gebe keine Präzedenzfälle. Der Verfassungsrechtler setzt darauf, dass die Situation in Thüringen anders geregelt werden könne. „Ich prognostiziere, dass politische Vernunft und Verantwortung, notfalls auch ein mahnendes Wort unseres Bundespräsidenten, dem Thüringer Spuk kurzfristig ein Ende machen werden“, sagte Pestalozza dem „Handelsblatt“.

Thüringer Landtag, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Thüringer Landtag, über dts Nachrichtenagentur