Verfahren um „Judensau“ geht zum BGH

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Naumburg (dts Nachrichtenagentur) – Der Prozess um das antijüdische Relief an der Fassade der Stadtkirche von Wittenberg geht in die nächste Runde. Der Kläger aus Bonn will das Urteil des Naumburger Oberlandesgerichts vom Dienstag, nach dem die mittelalterliche Figur, eine sogenannte „Judensau“ hängen bleiben darf, nicht akzeptieren. Der Mann, der Mitglied der Berliner jüdischen Gemeinde ist, kündigte eine Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe an.

„Ich werde alle juristischen Mittel ausschöpfen und notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gehen“, sagte der Kläger der „taz“ (Donnerstagausgabe). Konsequenzen im Streit um die mittelalterklichen judenfeindlichen Figuren gezogen hat unterdessen die evangelische Kirchengemeinde in der rund 8.000 Einwohner zählenden Stadt Calbe in Sachsen-Anhalt. An der Sankt-Stephanie-Kirche befanden sich bis vor Kurzem 14 unechte Wasserspeier aus dem 15. Jahrhundert, darunter auch eine sogenannte „Judensau“. Diese Chimären wurden im Zuge einer Restaurierung abgenommen, einzig die antisemitische Skulptur soll nicht wieder angebracht werden, sagte Pfarrer Jürgen Kohzt der „taz“. Den entsprechenden Beschluss habe der Gemeindekirchenrat schon im November einmütig gefasst. „Diese Figur beleidigt auch heute noch permanent“, sagte Kohtz zur Begründung. Dahinter stünde die Auffassung, dass Juden dort unerwünscht seien. Die Gemeinde werde einen angemessenen Platz für die Figur finden, dazu gebe es bereits konkrete Vorstellungen sagte Kohtz.

Bundesgerichtshof, über dts Nachrichtenagentur
Foto: Bundesgerichtshof, über dts Nachrichtenagentur