Am Mittwoch, 16.12.2020, gegen 15:30 Uhr, wurden zwei Personen kontrolliert, welche in Österreich waren, um dort einzukaufen. Hierbei handelt es sich um keine Ausnahme, für deren Zweck die 24-Stunden-Regelung des quarantänefreien Grenzübertritts nach Österreich gilt.
Die beiden Personen wurden wegen eines Verstoßes gegen die Einreisequarantäneverordnung angezeigt.