Schwere Tierschutzvorwürfe gegen zwei Allgäuer Betriebe beschäftigen derzeit die Veterinärbehörden und die Staatsanwaltschaft Kempten. Nach anonymen Hinweisen aus der Bevölkerung dokumentierte ein Rechercheteam auf Weiden im Ober- und Ostallgäu mutmaßlich gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
Altusried (Oberallgäu): Hochträchtige Kuh stirbt, Kalb erstickt
Im Raum Altusried (Oberallgäu) wurde eine schwer verletzte, hochträchtige Kuh über mehrere Tage hinweg mit Kameras auf der Weide beobachtet. Nach Angaben des Rechercheteams konnte sich das Tier nur noch auf drei Beinen fortbewegen.

Am 13.10.2025 wurde das zuständige Veterinäramt Oberallgäu eingeschaltet, das noch am selben Tag eine Kontrolle auf der Weide veranlasste. Am Abend desselben Tages sei die Kuh von einer Frau sichtbar unter Schmerzen über eine Teerstraße in Richtung des Bauernhofs getrieben worden. Aufnahmen zeigen, wie sich das Tier Meter für Meter vorwärts schleppte.

Wenige Stunden später lag die Kuh nach Angaben des Rechercheteams in einer Blutlache, ohne Abdeckung, direkt an der Hauptstraße. Der Hoftierarzt aus Wiggensbach nahm die Tötung des Tieres mittels Bolzenschuss und anschließendem Bruststich vor.

Kritik entzündet sich daran, dass der hochträchtige Zustand der Kuh – etwa eine Woche vor der Geburt – offenbar bei der Tötung nicht berücksichtigt wurde. Das ungeborene Kalb sei im Mutterleib qualvoll erstickt, so die Vorwürfe der Tierrechtler. Warum der Tierarzt die Kuh nicht nach gängiger Praxis einschläferte oder zumindest einen Notkaiserschnitt durchführte, ist nun Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen.
Das Veterinäramt Oberallgäu stellte in der Sache Strafanzeige gegen den Milchbetrieb. Zusätzlich erstattete eine Rechtsanwältin im Auftrag des Rechercheteams Strafanzeige gegen den Betrieb und den Hoftierarzt. Das gesamte Bildmaterial wurde der Staatsanwaltschaft Kempten zur Verfügung gestellt. Das Veterinäramt prüft darüber hinaus rechtliche Schritte gegen den Tierarzt.
Seeg (Ostallgäu): Hochlandrind leidet unter massiven Klauenfehlstellungen
Fast zeitgleich gingen im Ostallgäu anonyme Hinweise zu einem Hochlandrind bei Seeg ein. Das weibliche Tier hatte nach den vorgelegten Bildern aufgrund mangelnder Klauenpflege bereits deutliche Fehlstellungen an einem Vorder- und einem Hinterbein entwickelt.

Dr. Kai Braunmiller, Leitender Veterinärdirektor und Facharzt für öffentliches Veterinärwesen und Tierschutz aus Bayreuth, fand bei der Sichtung der Aufnahmen klare Worte. Er sprach von sogenannten „Schnabelklauen“ und stellte fest, dass es sich aufgrund der hochgradigen Fehlstellung der Füße um das „Zufügen von länger anhaltenden, erheblichen Leiden, Schmerzen und Schäden“ handle – ein Verhalten, das nach seiner Einschätzung einen Straftatbestand darstellt.

Er betonte zudem, dass eine regelmäßige Klauenpflege von Weiderindern notwendig sei, da auf weichen Böden kaum natürlicher Abrieb entsteht.
Das Rechercheteam übergab auch in diesem Fall das Bildmaterial dem Veterinäramt Ostallgäu und erstattete Strafanzeige. Die Behörde ordnete umgehend eine tierärztliche Versorgung des Hochlandrindes an und prüft rechtliche Schritte gegen den Tierhalter. Zwei Wochen nach der Behandlung wurde das Tier geschlachtet.
Deutliche Kritik an Tierhaltern und Tierarzt

Philipp Hörmann, der das Rechercheteam begleitet, schildert seine Eindrücke nach Besuchen auf beiden Höfen:
„Wir haben nach Einleitung der rechtlichen Schritte beide Höfe aufgesucht und auch Personen angetroffen. Die Landwirtinnen und Landwirte zeigten keinerlei Einsicht; stattdessen versuchte man, die anonymen Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber für die Unannehmlichkeiten verantwortlich zu machen.“
Hörmann kritisiert ein „fehlendes Unrechtsbewusstsein“ und sieht darin auch ein Ergebnis mangelnder Strafverfolgung:
„Bei konsequenter Anwendung des Tierschutzgesetzes (§ 17 Abs. 2b) könnten bis zu drei Jahre Haft drohen – doch davor muss sich bislang kein Tierhalter fürchten.“
Mit Blick auf den Hoftierarzt, der die hochträchtige Kuh tötete, findet er ebenfalls klare Worte:
„Der Hoftierarzt hat den Erstickungstod des Kalbes eine Woche vor der Geburt billigend in Kauf genommen. Tierschutzrechtlich ist dieses Handeln nicht nachvollziehbar. Die Behörden sollten die Tiere vor diesem Mann schützen.“
Ermittlungen laufen – Tierschutz im Allgäu im Fokus
Die Staatsanwaltschaft Kempten und die zuständigen Veterinärämter in Oberallgäu und Ostallgäu führen die Ermittlungen weiter. Im Raum stehen mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, insbesondere im Hinblick auf das Verbot, Tieren länger anhaltende oder erhebliche Leiden und Schmerzen zuzufügen.
Die Fälle werfen ein Schlaglicht darauf, dass Tierschutzverstöße nicht nur in anonymen Großbetrieben, sondern auch auf Weiden im Allgäu auftreten können – und wie wichtig anonyme Hinweise, konsequente Kontrollen und eine klare strafrechtliche Bewertung aus Sicht von Tierschützern sind.








