Das Veterinäramt Oberallgäu hat Anfang Juli einen landwirtschaftlichen Betrieb in Buchenberg geräumt, nachdem dort gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt worden waren. Insgesamt wurden 35 Tiere veräußert, drei Rinder konnten bislang nicht verladen werden und befinden sich weiterhin auf einer Weide. Gegen den 58-jährigen Nebenerwerbslandwirt wurde ein Tierhalte- und Betreuungsverbot verhängt.
Bei einem Vor-Ort-Termin zeigte der Landwirt den inzwischen leerstehenden Stall: niedrige Decken, kurze Ketten, enge Liegeplätze auf Holzbohlen sowie ein schmaler Kotgraben zum Ausmisten prägten die Haltungsbedingungen. Im Außenbereich waren Weiden abgesteckt. Laut Schätzungen wird im Allgäu noch immer in etwa der Hälfte der Milchviehbetriebe die Anbindehaltung praktiziert.
Der Betriebsleiter räumte zwar Fehler ein, wies aber auch Vorwürfe zurück. So sei bei Kontrollen festgestellt worden, dass Tiere kein Wasser hatten oder Tränkebecken zu wenig Durchfluss boten. Dies könne bei alten Anlagen schnell passieren, er habe die Mängel jedoch behoben. Auch die teilweise mangelhafte Nährstoffversorgung seiner Tiere erklärte er mit kargen Böden und fehlenden Mitteln für hochwertiges Futter. Bereits vor vier Jahren war ihm eine Bestandsreduzierung auferlegt worden, die er nach eigenen Angaben nur zeitweise umsetzte.
In diesem Jahr verzeichnete der Landwirt drei Todesfälle im Bestand: Zwei Jungtiere verendeten an Durchfall, eine hochträchtige Kuh sowie ihr ungeborenes Kalb nach einem Sturz. In keinem der Fälle wurde ein Tierarzt hinzugezogen.
Das Landratsamt Oberallgäu bestätigte, dass der Hof in den letzten zehn Jahren regelmäßig kontrolliert worden sei. Immer wieder seien Verstöße unterschiedlicher Schwere dokumentiert, Anordnungen erlassen und Bußgelder verhängt worden.
Über das Schicksal der verbliebenen drei Rinder gibt es bislang keine Entscheidung. Der Landwirt wurde aufgefordert, die Tiere zeitnah zu veräußern.










