Der Fachbereich Gewerbe-, Gesundheits- und Veterinärrecht am Landratsamt Neu-Ulm hat gemeinsam mit den Polizeidienststellen Neu-Ulm, Illertissen und Weißenhorn eine großangelegte Kontrollaktion in Gaststätten und Spielhallen durchgeführt. Insgesamt wurden 41 Gaststättenbetriebe und 18 Spielhallen überprüft.
Das Ergebnis fällt gemischt aus:
-
Gaststätten: Bei sechs Betrieben gab es keine Beanstandungen. In zwei Fällen wurde der Weiterbetrieb der Automaten noch vor Ort untersagt.
-
Spielhallen: In acht Spielhallen bestätigte sich ein Anfangsverdacht auf glücksspielrechtliche Verstöße – das Landratsamt leitet Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. In zehn Spielhallen wurden keine Mängel festgestellt.
Typische Verstöße betreffen u. a. ungeeignete Aufstellorte – also Geräte, die nicht dauerhaft vom Personal eingesehen werden können. Zudem müssen Alters- und Sperrprüfungen (Spielersperre) verbindlich durchgeführt und dokumentiert werden. In der abschließenden Bewertung entfielen rund 25 % auf leichte, 25 % auf mittlere und 50 % auf schwere Verstöße.
Ziel der regelmäßigen Kontrollen ist es, Glücksspiel- und Wettsucht vorzubeugen, den Jugend- und Spielerschutz sicherzustellen, unerlaubten Glücksspielangeboten entgegenzuwirken und Spielerinnen und Spieler vor Betrug zu schützen. Der Fachbereich zeigte sich mit dem geordneten Ablauf der Maßnahmen zufrieden – besondere Auffälligkeiten neben den festgestellten Verstößen gab es nicht.
Hintergrund: Geldspielgeräte dürfen in Gaststätten und Spielhallen nur unter klaren gesetzlichen Voraussetzungen betrieben werden. Das Landratsamt Neu-Ulm ist als zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde für Routinekontrollen und anlassbezogene Prüfungen zuständig.









