Landkreis Neu-Ulm fördert künftig auch Trachten- und Heimatvereine

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Neu-Ulmer Kreistag beschließt Erweiterung der Förderrichtlinien

Zu den freiwilligen Leistungen des Landkreises Neu-Ulm zählt die Investitionsförderung von Vereinen. Gemäß den geltenden Richtlinien können investive Vereinsbaumaßnahmen von Sport- und Schützenvereinen sowie Chorgemeinschaften und Musikvereinen gefördert werden. Keinen Antrag stellen konnten bislang Trachten- und Heimatvereine. Doch das ändert sich ab dem kommenden Jahr, wie der Neu-Ulmer Kreistag in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat.

Insgesamt gibt es aktuell vier Heimat- und Volkstrachtenvereine im Landkreis Neu-Ulm, die grundsätzlich von der Richtlinienänderung profitieren und künftig ebenfalls einen Antrag auf Investitionsförderung stellen könnten. Anlass für die Änderung war ein Antrag eines dieser Trachten- und Heimatvereine. Dieser konnte im Rahmen der Härtefallregelung bereits gefördert werden. Künftig kann dies nun ganz regulär geschehen. Dem Kreistagsbeschluss war bereits eine Empfehlung des Musikbeirats und der Sportkommission sowie des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport und des Kreisausschusses vorangegangen.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt sieben Vereine mit einem Antragsvolumen von knapp 25.500 Euro vom Landkreis Neu-Ulm gefördert

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