Staatliches Schulamt Neu-Ulm | COVID-19: Schuleinschreibung nur schriftlich

-

Print Friendly, PDF & Email

Die Schuleinschreibung im Landkreis Neu-Ulm findet ab jetzt bis Dienstag, 31.03.2020, nur in schriftlicher Form statt.

Die Anmeldeunterlagen erhalten die Eltern von den Schulen (in der Regel per Post, falls nicht schon ausgegeben). Die Eltern füllen die Unterlagen aus und schicken diese bis 31.03.2020 an die Schule zurück (Einwurf in den Briefkasten oder per Post). In Ausnahmefällen kann die Anmeldung auch telefonisch über das Sekretariat der Schule stattfinden.

Testverfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit entfallen vom Grundsatz her. Im begründeten Einzelfall können von der Schule und den Erziehungsberechtigten her dafür jedoch auch organisatorische Lösungen gefunden werden, die den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes genügen.

Die Beratung zur Einschulung erfolgt telefonisch oder per eMail.

Das diesjährige Fristende für die schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten zur Inanspruchnahme des Einschulungskorridors ist der 14.04.2020. Spätestens bis zu diesem Datum senden die Eltern die Erklärung an die Schule.