Landkreis Neu-Ulm | COVID-19: Weitere Maßnahmen zur Corona-Krisenbewältigung

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Insgesamt sind aktuell 16 Fälle mit einer Coronavirus-Erkrankung im Landkreis Neu-Ulm gemeldet (Stand 17.03.2020, 13:30 Uhr)

Zunahme um sechs Fälle von Montag, 16.03., auf Dienstag, 17.03.2020. Aktuell wird keine Person auf einer Intensivstation betreut. Eine Person ist stationär in einer Klinik in Behandlung.

Ausrufung des Katastrophenfalls

Die Bayerische Staatsregierung hat am Montag, 16.03.2020, den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Damit wurde auch im Landkreis Neu-Ulm der Katastrophenfall ausgerufen. Grund für die Ausrufung des Katastrophenfalls:

Im Katastrophenfall können entsprechende Maßnahmen, die aufgrund der raschen Ausbreitung des Coronavirus notwendig sind, besser koordiniert werden. Die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK), die im Katastrophenfall im Landkreis einzuberufen ist, hat gestern im Landratsamt Neu-Ulm ihre Arbeit aufgenommen und wird die weiteren Maßnahmen für den Landkreis koordinieren. Es finden täglich Besprechungen mit weiteren Fachberatern (z. B. Polizei, Rettungsdienste) und Akteuren statt, um über die aktuelle Situation zu berichten, tagesaktuell reagieren und Maßnahmen ergreifen zu können.

Ruhe bewahren – Grundversorgung ist sicher gestellt

Wir bitten die Bevölkerung, Ruhe zu bewahren und sich an die Anordnungen, welche die Bayerische Staatsregierung erlassen hat, zu halten. Es besteht kein Anlass zur Panik. Die Grundversorgung ist weiterhin sicher gestellt. Die hierfür erforderlichen Geschäfte bleiben weiter geöffnet. Deshalb besteht auch keine Notwendigkeit für Hamsterkäufe.

Folgende Läden bleiben geöffnet:

  • Lebensmittelhandel

  • Getränkemärkte

  • Banken

  • Apotheken

  • Drogerien

  • Sanitätshäuser

  • Optiker

  • Hörgeräteakustiker

  • Filialen der Deutschen Post AG

  • Tierbedarf

  • Bau- und Gartenmärkte

  • Tankstellen

  • Kfz-Werkstätten

  • Reinigungen

  • Online-Handel

  • Friseure

Schließung des Landratsamtes mit Außenstellen

Das Landratsamt in Neu-Ulm (mit Außenstelle Albrecht-Berblinger Straße) und Illertissen sowie alle Kreiseinrichtungen sind seit Dienstag, 17. März 2020, bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Kreisbehörde wird aufrechterhalten, Bürgeranliegen werden weiterhin telefonisch und per E-Mail bearbeitet. Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen und dringenden Fällen möglich und wenn der Bürger bzw. die Bürgerin frei von Krankheitssymptomen ist. Hierfür wird um eine vorherige schriftliche (z. B. E-Mail) oder telefonische Vereinbarung gebeten. Termine bitte direkt über die jeweiligen Mitarbeiter vereinbaren. Die jeweiligen Kontaktdaten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Unterseiten der Website des Landkreises Neu-Ulm unter www.landkreis.neu-ulm.de

Telefonzentrale: 0731/70 40 0

Kfz-Zulassungsstelle

Komplett geschlossen ist ab Mittwoch, 18.03.2020, die Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle in Illertissen. Eine Terminvereinbarung ist dann nur noch über die Kfz Zulassung in Neu-Ulm möglich.

Telefonische Terminvereinbarung für die Kfz-Zulassungsstelle: 0731/70 40 44 48

Einrichtung eines Bürgertelefons

Für Fragen aufgrund des Coronavirus richtet das Landratsamt Neu-Ulm ein Bürgertelefon ein. Dieses ist geschalten ab: Mittwoch, 18.03.2020, 08:00 Uhr

Telefonnummer 0731/70 40 50 50

von Montag bis Sonntag 08:00 – 17:00 Uhr

Notgruppen in Schulen und Kindertagesstätten

Notfallgruppen sollen nicht mehr als 5 Schüler/innen umfassen.

Die Notfallgruppen bestehen von 07:30 Uhr bis 13:00, an Schulen mit offenem und gebundenem Ganztagesangebot bis 16:00 Uhr.

Gegenüber der Bekanntmachung des Kultusministeriums können im Landkreis Neu-Ulm auch die Kinder in einer Notgruppe betreut werden, deren Eltern ehrenamtlich in Hilfsorganisationen/Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, Rettungsdienste, THW) im Dienst sind: Voraussetzung ist, dass beide Elternteile oder ein alleinerziehender Elternteil ehrenamtlich für eine Blaulichtorganisation tätig ist.

In Abstimmung mit dem Schulamt wurde die Zielgruppe der Notfallgruppen des Weiteren um Kinder erweitert, bei denen nur ein Elternteil in einem medizinischen Beruf bzw. bei der Feuerwehr/Polizei/Rettungskräften arbeitet, um im Bedarfsfall die Systeme aufrechtzuerhalten.

Schuleinschreibung

Die Schuleinschreibung im Landkreis Neu-Ulm findet ab sofort bis 31.03.2020 nur in schriftlicher Form statt. Weitere Details entnehmen Sie der angehängten Mitteilung des Staatlichen Schulamts.

Einrichtung Test-Station im Landkreis Neu-Ulm

Nach der Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) mitgeteilt, dass ab sofort ausschließlich Patienten mit Erkältungssymptomen auf das neuartige Coronavirus getestet werden.

Des Weiteren fragt die KVB ab, wo die Einrichtung mobiler Teststationen möglich ist. Der Landkreis Neu-Ulm hat eine entsprechende Prüfung vorgenommen und als Standort das Feuerwehrhaus in Senden an die KVB gemeldet. Aktuell wartet das Landratsamt Neu-Ulm auf die Rückmeldung der KVB, ob diese dort eine mobile Teststation einrichtet.

Kliniken

Um sich voll und ganz auf die anstehenden Aufgaben im Bezug auf das Coronavirus konzentrieren zu können, werden an den Klinikstandorten in Weißenhorn und Neu-Ulm ab sofort nur noch Notfälle angenommen.

Des Weiteren ist eine Kapazitätsausweitung der Kliniken geplant. Als Hilfskrankenhaus soll das Claretinerkolleg in Weißenhorn eingerichtet werden. Die entsprechenden Planungen und notwendigen Maßnahmen hierfür sind angelaufen.

Aufruf an medizinisches Personal, sich zu melden

Medizinisches Fachpersonal, Ärzte und Pfleger im Ruhestand, in Elternzeit oder ähnliches, die unterstützen können, werden gebeten, sich bei den Kliniken unter der Telefonnummer 07309 / 870-1511 zu melden.