Auf ähnliche Beispiele weise auch der FAMAB Kommunikationsverband für das Veranstaltungswesen hin. „Es darf deshalb bei der Gewährung der Hilfen weder auf die Rechtsform noch die Beteiligungsverhältnisse ankommen. Bund und Länder müssen zudem endlich verbindlich erklären, wie die Hilfen für angeschlagene Unternehmen im November ausgezahlt und im Dezember unbürokratisch fortgeführt werden sollen“, so Jerger. Es sei schon jetzt schwierig, freie Kapazitäten bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für die Beantragung der Novemberhilfe zu finden. „Würde auch noch die Berechnungsgrundlage für den Dezember geändert, wäre der Kollaps bei der Beantragung programmiert.“
Foto: 500-Euro-Geldscheine, über dts Nachrichtenagentur