Der Memminger Stadtrat hat die Zwölfte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts einstimmig beschlossen. Mit der Neuregelung werden Ausschüsse neu geordnet, Zuständigkeiten angepasst und Entschädigungen für Stadtratsmitglieder aktualisiert.
Ausschüsse werden neu geordnet
Ein zentraler Punkt der Satzungsänderung ist die neue Struktur bei den Ausschüssen. Künftig werden der Vergabeausschuss sowie der Ausschuss für Gesundheit und Pflege nicht mehr besetzt.
Vergaben sollen künftig neu geregelt und von den jeweils zuständigen Fachausschüssen übernommen werden. Die Themen des bisherigen Ausschusses für Gesundheit und Pflege werden künftig im Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss beziehungsweise im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Klinikum AöR verortet.
Die konkrete Ausgestaltung soll in der Geschäftsordnung für den Stadtrat geregelt werden. Diese soll in der konstituierenden Sitzung am 11. Mai beschlossen werden.
Entschädigungen aufgerundet und angepasst
Mit der Satzungsänderung werden auch die monatlichen Aufwandsentschädigungen sowie Ersatzleistungen auf glatte Beträge aufgerundet. Die Beträge orientieren sich an der Beamtenbesoldung und waren seit der letzten Anpassung im Mai 2020 lediglich dynamisiert worden.
Der Grundbetrag der Aufwandsentschädigung für Stadtratsmitglieder liegt künftig bei 443 Euro pro Monat. Das Sitzungsgeld für Ausschusssitzungen beträgt künftig 45 Euro.
Mehr Geld für Fraktionsvorsitzende
Auch die Regelungen für Fraktionsvorsitzende wurden angepasst. Bei Fraktionen mit bis zu vier Mitgliedern beträgt die zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung künftig 402 Euro. Für jedes weitere Fraktionsmitglied kommen 81 Euro hinzu.
Betreuungskosten können künftig übernommen werden
Neu geregelt wurde zudem die Höhe der Ersatzleistungen, etwa für Selbstständige. Diese werden künftig auf 38 Euro je Stunde Sitzungsdauer festgelegt.
Neu ist außerdem, dass künftig auch Betreuungskosten, beispielsweise für Kinder, übernommen werden können.
Pauschalen bleiben unverändert
Unverändert bleiben dagegen die monatliche Sachaufwandspauschale für Fraktionen in Höhe von 90 Euro je Fraktionsmitglied sowie die Telekommunikationspauschale von 25 Euro monatlich. Beide Beträge wurden seit Mai 2020 nicht verändert.
Inkrafttreten zum 1. Mai 2026
Die neue Satzung tritt mit Beginn der Wahlperiode des neuen Stadtrats am 1. Mai 2026 in Kraft.
Mit dem Beschluss stellt Memmingen die Weichen für eine modernisierte und gestraffte Gremienstruktur im Stadtrat.









