Der spektakuläre Mordprozess gegen Christina T. ist endgültig abgeschlossen. Wie das Landgericht Memmingen nun bestätigte, ist das Urteil gegen die Frau, die ihren Ehemann aus Habgier heimtückisch ermordete, nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) seit dem 21.01.2026 rechtskräftig.
BGH verwirft Revision: Keine Rechtsfehler im Memminger Urteil
Bereits am 12.11.2024 hatte die Große Strafkammer des Landgerichts Memmingen Christina T. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Da zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.
Die Angeklagte hatte gegen dieses über 100 Seiten starke Urteil Revision eingelegt. Doch der BGH prüfte die Entscheidung auf Rechtsfehler und verwarf die Revision als unbegründet. Damit ist die juristische Aufarbeitung eines der aufsehenerregendsten Kriminalfälle der Region beendet.
Grausamer Plan: Schlafmittel, Feuer und Vorgetäuschter Unfall
Die Beweisaufnahme am Landgericht, bei der über 70 Zeugen und sechs Sachverständige gehört wurden, zeichnete ein erschreckendes Bild der Tatnacht vom 06.05.2023:
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Hinterhalt: Christina T. verabreichte ihrem Ehemann in der gemeinsamen Wohnung in Memmingen unter einem Vorwand ein Schlafmittel.
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Brandstiftung: Während er wehrlos war, setzte sie mehrere Gegenstände in der Wohnung in Brand. Ihr Ziel war es, den Tod ihres Mannes durch eine Rauchgasintoxikation herbeizuführen und das Ganze als tragischen Unfall zu tarnen.
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Das Motiv: Absolute Habgier. Die Verurteilte hatte im Vorfeld Risikolebens- und Unfallversicherungen auf ihren Mann abgeschlossen – die Gesamtsumme belief sich auf astronomische 2,4 Millionen Euro.
Akribische Vorbereitung im Internet
Dass es sich um keine Tat im Affekt handelte, belegten die Ermittlungen der IT-Forensiker. Über Monate hinweg hatte Christina T. im Internet recherchiert, wie man Menschen unbemerkt vergiftet oder tötet. Diese akribische Planung und die Heimtücke führten letztlich zu der harten Verurteilung durch das Schwurgericht.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs tritt nun die volle Rechtskraft des Urteils ein. Christina T. wird ihre Strafe dauerhaft in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen müssen.









