Gute Nachrichten für Memminger Vereine: Die Vereinspauschale 2026 kann ab sofort beantragt werden. Mit der Förderung unterstützt der Freistaat Bayern gemeinnützige Sport- und Schützenvereine im Rahmen der Sportförderrichtlinie. Entscheidend ist jetzt vor allem eins: Die Abgabefrist endet am 02. März 2026. Bis dahin müssen die Unterlagen beim Amt für Schulen und Sport der Stadt Memmingen eingereicht sein.
Wer kann die Vereinspauschale 2026 beantragen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine und Schützenvereine aus Memmingen, die die Vorgaben der Sportförderrichtlinie erfüllen. Ziel der Förderung ist es, Vereinsarbeit nachhaltig zu stärken – insbesondere durch qualifizierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie ein aktives Vereinsangebot.
Frist und Abgabe: Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?
Die Abgabefrist für die Vereinspauschale 2026 ist der 02.03.2026. Maßgeblich ist, dass der Antrag fristgerecht beim Amt für Schulen und Sport der Stadt Memmingen vorliegt.
Tipp für Vereine: Rechnet Zeit für Rückfragen, fehlende Nachweise oder Unterschriften ein – am besten die Unterlagen frühzeitig finalisieren.
Wichtigste Voraussetzung: 500 Mitgliedereinheiten (ME)
Damit ein Verein die Förderung erhalten kann, muss er mindestens 500 Mitgliedereinheiten (ME) erreichen (Bagatellgrenze). In die Berechnung fließen unter anderem ein:
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die Mitglieder des Vereins
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die Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die im Förderjahr eingesetzt werden sollen
Zusätzlich ist eine Liste der anerkannten Lizenzen auf der städtischen Informationsseite veröffentlicht – wichtig, damit nur gültige Qualifikationen berücksichtigt werden.
Wo gibt es Infos und Formulare?
Alle Informationen und Antragsformulare sind auf der städtischen Internetseite zur Sportförderung abrufbar:
Kontakt für Rückfragen (Stadt Memmingen)
Bei Fragen zur Antragstellung hilft das Amt für Schulen und Sport weiter:
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Telefon: 08331 850-1920 und 08331 850-1921
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E-Mail: sportamt@memmingen.de









