Memmingen treibt Glasfaserausbau voran: Kostenlose Hausanschlüsse, Zuständigkeiten, Verträge – das müssen Eigentümer jetzt wissen

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Der Glasfaserausbau bekommt neuen Schub: Nach umfangreichen Maßnahmen der Telekom plant OXG Glasfaser GmbH einen privatwirtschaftlichen Ausbau in der Innenstadt und informiert rund 10.500 Haushalte über kostenlose Hausanschlüsse für Telefon, Internet und TV. Obwohl viele Haushalte derzeit schnelles Internet über Koax/Kupfer nutzen, gilt Glasfaser als entscheidend für eine zukunftssichere Versorgung. In einer Online-Veranstaltung beantworteten Stadt Memmingen und das Gigabitbüro des Bundes zentrale Fragen.

Wo wird (weiter) ausgebaut?

  • Telekom: Ausbau weitgehend abgeschlossen in Innenstadt und Memminger Westen.

  • OXG: geplanter Ausbau in weiterer Innenstadt und Memminger Osten.

  • Leonet: Steinheim (mit Fernwärme) und geplant Amendingen.

  • Dickenreishausen: Glasfaser mit Fernwärme, Allgäu DSL aktiv.

  • Noch offen: Eisenburg, Volkratshofen/Ferthofen, Buxach/Hart sowie Teile der Kernstadt – Stadt bleibt im Austausch mit Anbietern und prüft Förderungen.

Warum jetzt Anschluss legen lassen?

  • Datenbedarf steigt (mehrere Geräte parallel, Streaming, Cloud).

  • Glasfaser ist leistungsfähig und zukunftssicher – nachträgliche Erschließungen sind teurer und dauern länger.

  • Kostenlose Hausanschlüsse sind eine Chance, die Immobilie werthaltig zu erschließen.

Warum unterstützt die Stadt den Anschluss?

  • Beitrag zum Bundesziel: flächendeckende Glasfaser.

  • Weniger Baustellen durch gebündelte Maßnahmen; effizientere Planung und Prüfung von Straßenbauarbeiten.

Muss ich einen Vertrag abschließen?

  • Abhängig vom ausbauenden Unternehmen: teils ohne Verpflichtung, teils kostenlos nur mit Vertrag/Mindestlaufzeit.

  • Bei OXG heißt die Zustimmung Gestattungsvertrag (15 Jahre)kein 15-jähriger Internetvertrag, sondern die Rechtsgrundlage für die Leitungsführung im Gebäude.

Darauf sollten Eigentümer achten

  • Identität von Haustür-Beratern prüfen (Ausweis, Rückruf beim Unternehmen).

  • Niemand muss in die Wohnung gelassen werden.

  • Nach Vertragszusammenfassung wird der Vertrag erst mit Bestätigung wirksam.

  • Alternativ: Online-Abschluss direkt beim Anbieter.

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