Der Pflichtumtausch der EU-Kartenführerscheine geht in die nächste Runde: Alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Ziel der bundesweiten Aktion, die bis 2033 läuft, ist mehr Fälschungssicherheit durch regelmäßig aktualisierte Passfotos und Personendaten. Neue EU-Kartenführerscheine sind 15 Jahre gültig.
Wer ist jetzt betroffen?
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Ausstellungsjahr 1999–2001 → Umtauschfrist: 19.01.2026
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Weitere Stufen:
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2002–2004 → 19.01.2027
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2005–2007 → 19.01.2028
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2008 → 19.01.2029
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2009 → 19.01.2030
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2010 → 19.01.2031
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2011 → 19.01.2032
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2012–18.01.2013 → 19.01.2033
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Tipp: Das Ausstellungsjahr steht auf der Führerscheinkarte unter Ziffer 4a (Vorderseite).
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Zuständig in Memmingen
Für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz 87700 Memmingen ist die Führerscheinstelle der Stadt Memmingen am St.-Ulrich-Platz 1 (Amendingen) zuständig. Angesichts erhöhten Andrangs empfiehlt sich eine Terminbuchung vorab.
Mitzubringen zur persönlichen Antragstellung:
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alter Führerschein
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Personalausweis
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aktuelles biometrisches Passbild
Bequem online umtauschen
Der Umtausch kann auch online beantragt werden. Erforderlich sind ein Nutzerkonto Bund oder BayernID (z. B. mit ELSTER-Zertifikat) oder die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Der neue Führerschein wird anschließend per Post nach Hause geschickt.
Gebühren
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32,81 € für den Umtausch
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+ 3,30 € Auslagen beim Online-Dienst
Warum der Umtausch wichtig ist
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Vermeidung von Bußgeldern wegen Fristversäumnis
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Einheitliches, fälschungssicheres Dokument
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Aktualisierte Daten – erleichtert Kontrolle und Verwaltung








