Die Stadt Memmingen will die Verwertung ihres Bioabfalls neu aufstellen: Der Stadtrat hat in seiner Plenumssitzung am 8. Dezember grünes Licht gegeben, gemeinsam mit Partnerkommunen eine interkommunale Vergärungsanlage zu planen. Ziel ist ein Zweckverband, der eine Anlage mit einer jährlichen Kapazität von rund 55.000 Tonnen Bioabfall betreibt. Aktuell wird der Memminger Biomüll – im Stadtgebiet fallen rund 80 kg pro Person und Jahr an – noch in Erkheim, Kempten und Görisried verwertet.
Positive Erfahrungen mit interkommunaler Zusammenarbeit bestehen bereits: Für den Restmüll sind Memmingen und Ulm sowie die Landkreise Alb-Donau-Kreis, Heidenheim, Sigmaringen und Biberbach im Zweckverband Thermische Abfallverwertung Donautal organisiert – mit dem Ergebnis gesenkter Müllgebühren und hoher Versorgungssicherheit.
Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung (unter Einbezug der Landkreise Unterallgäu, Neu-Ulm und Günzburg) bestätigt nun die Machbarkeit einer gemeinsamen Bioabfall-Lösung. Als möglicher Standort wurde in einer Machbarkeitsstudie eine angrenzende Fläche beim Müllheizkraftwerk Weißenhorn identifiziert: Das dort erzeugte Biogas könnte in Fernwärme- und Gasnetze eingespeist werden; Synergien mit dem Heizkraftwerk sollen zusätzliche Effizienzvorteile bringen.
Nächste Schritte: Als erster Schritt wird eine Kooperationsvereinbarung mit den interessierten Gebietskörperschaften geschlossen. Bereits 2026 könnte der Zweckverband entstehen. Der Bau der Vergärungsanlage benötigt jedoch mehrere Jahre; bis Ende 2031 verantworten die künftigen Verbandsmitglieder ihre Bioabfallverwertung noch selbst.
Fakten kompakt
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Beschluss: Start der Planungen am 8. Dezember im Stadtrat Memmingen
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Menge: 55.000 t/Jahr Bioabfall regional verfügbar
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Pro-Kopf-Aufkommen: ca. 80 kg Biomüll/Jahr in Memmingen
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Standortoption: Fläche am MHKW Weißenhorn, Einspeisung von Biogas in Fernwärme/Gasnetz
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Organisation: Zweckverband mit Städten/Landkreisen der Region
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Zeitplan: Kooperationsvereinbarung → Gründung Zweckverband (ab 2026 möglich) → Bau über mehrere Jahre; Übergangsregelung bis 12/2031









