Auf dem Memminger Christkindlesmarkt gelten klare Sicherheitsregeln: Das Mitführen von Waffen oder Messern ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände streng verboten.
Hintergrund ist die allgemeine Regelung, dass das Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie von Messern bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen und Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen nicht erlaubt ist. Diese Vorgaben gelten ausdrücklich auch für den Memminger Christkindlesmarkt.
Das bedeutet konkret:
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Keine Messer,
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keine Waffen,
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auch keine kleinen Taschenmesser dürfen mitgeführt werden.
Ausnahmen vom Messerverbot gelten lediglich für den Lieferverkehr und für die Gastronomie, die im Rahmen ihrer Arbeit auf bestimmte Werkzeuge angewiesen sind.
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, diese Regelung zu beachten, um einen sicheren und unbeschwerten Aufenthalt auf dem Memminger Christkindlesmarkt zu gewährleisten.









