Am Dienstag, 07.10.2025, stand ein ehemaliger Funktionär des ECDC Memmingen vor dem Schöffengericht für Wirtschaftsstrafsachen am Amtsgericht Augsburg. Die Staatsanwaltschaft Augsburg warf dem heute 57-Jährigen Betrug, Untreue und Urkundenfälschung in insgesamt 203 Fällen vor – mit einem Gesamtschaden von rund 342.000 Euro.
Betroffene Vereine und Personen
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ECDC Memmingen: größter Teil des Schadens
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CSU-Kreisverband Unterallgäu/Memmingen: 30.600 Euro Fehlbetrag
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Sechziger Fan-Club Amendingen e. V.: rund 1.900 Euro
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Privatmann: verlor durch Darlehen 30.000 Euro
Nach Verlesung der Anklage legte der Angeklagte – wie bereits im Sommer 2024 gegenüber den Ermittlern – ein umfassendes Geständnis ab und übernahm die Verantwortung für sämtliche 203 Taten und entschuldigte sich für seine Verfehlungen.
Urteil und weitere Verfahren
Das Schöffengericht verurteilte den Mann zu 1 Jahr und 9 Monaten Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wurde die Schadenswiedergutmachung angeordnet. Das Urteil wurde noch am Verhandlungstag rechtskräftig, da Angeklagter, Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten.
Der 57-Jährige muss damit nicht zurück in Haft. Unabhängig davon liegt beim Amtsgericht Memmingen eine weitere Anklage der Staatsanwaltschaft Memmingen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vor. Im Falle einer weiteren Verurteilung würde eine Gesamtstrafe aus den Urteilen Augsburg/Memmingen gebildet. Ob diese unter zwei Jahren bleibt (und damit bewährungsfähig wäre), entscheidet sich in der Memminger Verhandlung.
Hinweis: Für das laufende Verfahren in Memmingen gilt die Unschuldsvermutung.









