Die im Juni vom Stadtrat beschlossene Haltverbotszone im Osten von Memmingen tritt bereits am 15. September 2025 in Kraft. Ziel der neuen Regelung ist es, die Parksituation in den Wohngebieten deutlich zu verbessern und die Anwohnerinnen und Anwohner vor dem zunehmenden Parkdruck durch Fluggäste des Allgäu Airports zu entlasten.
Insgesamt 14 neue Verkehrsschilder wurden durch den Bauhof aufgestellt und weisen die Haltverbotszone aus. Innerhalb dieser Zone ist das Parken mit Parkscheibe für bis zu zehn Stunden erlaubt. Anwohner können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die jährlich 30 Euro kostet. Die Kontrolle übernimmt die kommunale Verkehrsüberwachung.
Für die Einführung gilt zunächst eine Übergangsfrist von mindestens vier Wochen. In dieser Zeit wird lediglich ein Hinweiszettel auf die Neuregelung am Fahrzeug angebracht – es erfolgt noch keine gebührenpflichtige Verwarnung. Nach Ablauf der Frist sind jedoch Verwarnungen und im Ernstfall auch das Abschleppen von Fahrzeugen möglich.
Der Bereich der Haltverbotszone umfasst das Gebiet südlich der A96, östlich der Bahnlinie sowie westlich und nördlich des Tiroler Rings, einschließlich „Im Kalker Feld“. Die Kosten für die Beschilderung belaufen sich auf rund 10.000 Euro.










