Ziel: Bauvorhaben beschleunigen und bürokratische Hürden abbauen
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Bayern neue Regelungen für den Ausbau von Dachgeschossen, einschließlich Dachgauben. Geplante Vorhaben müssen nun lediglich beim zuständigen Bauordnungsamt angezeigt werden. Grundlage dieser Neuerung ist die Änderung von Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Ziel ist es, Bauvorhaben zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen.
Verfahrensfreiheit bei unveränderter Gebäudegestalt
Solange die äußere Gestalt eines Gebäudes und die Dachkonstruktion im Übrigen nicht verändert wird, ist der Ausbau eines Dachgeschosses inklusive der Errichtung von Dachgauben verfahrensfrei. Das bedeutet:
- Bauvorhaben im Stadtgebiet Memmingen müssen nicht mehr genehmigt werden.
- Stattdessen ist das Vorhaben spätestens 14 Tage vor Beginn beim Bauordnungsamt anzuzeigen.
- Die Anzeige erfolgt per E-Mail an bauverwaltung@memmingen.de.
Ein entsprechendes Formular mit allen notwendigen Angaben steht Ihnen unter https://www.memmingen.de/digitales-amt/anliegen-a-z/dienstleistung/show/dachgeschossausbau.html) zur Verfügung.
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Auch bei verfahrensfreien Vorhaben müssen sämtliche rechtlichen Vorgaben der BayBO eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere:
- Nachweise zum Brandschutz und zur Standsicherheit
- Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Die Stadt Memmingen kann während der Bauphase die Einhaltung dieser Vorschriften jederzeit überprüfen.
Genehmigungspflicht bei Veränderung der äußeren Form
Verändert der Dachgeschossausbau die äußere Form des Gebäudes, bleibt – wie bisher – eine Genehmigungspflicht bestehen. In diesen Fällen muss ein Bauantrag beim Bauverwaltungsamt gestellt werden.
Besondere Regelungen für denkmalgeschützte Gebäude, Gebäude im Denkmalensemble
Für den Ausbau von Dachgeschossen in denkmalgeschützten Gebäuden und Gebäuden innerhalb des Denkmalensembles ist eine Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG erforderlich. Diese muss bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Memmingen eingeholt werden.
Besondere Regelungen für Gebäude in den Sanierungsgebieten der Stadt
Für den Ausbau von Dachgeschossen in diesen Bereichen ist eine sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erforderlich. Diese muss beim Stadtplanungsamt der Stadt Memmingen eingeholt werden.
Das zuständige Stadtplanungsamt steht Ihnen für Fragen unter stadtplanung@memmingen.de zur Verfügung.