Stadt Memmingen | Christkindlesmarkt: Waffen- und Messerverbot auf Märkten

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Am 31.10.2024 ist die Änderung des Waffengesetzes in Kraft getreten. §42 Abs. 4a WaffG erweitert das bereits bestehende Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen und Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen auch auf das Führen von Messern.

Für den Memminger Christkindlesmarkt gilt, wie für alle Märkte das neue Waffengesetz. Dies bedeutet, dass keine Waffen und Messer, auch keine kleinen Taschenmesser, mitgeführt werden dürfen.

Ausnahmen vom Messerverbot gelten bundesweit unter anderem für den Lieferverkehr, die Gastronomie oder für Stände, an denen Messer verkauft werden. Diese gibt es auch auf Weihnachtsmärkten. Messer, die dort erworben werden, dürfen mitgeführt werden. Besucher müssen sie aber verpackt lassen und nicht zugriffsbereit transportieren.

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