Stadt Memmingen | Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern im Altstadtbereich
Stadt Memmingen erlässt Allgemeinverfügung für Verbot innerhalb der Umgrenzung von Königsgraben, Am Kuhberg, Am Lug ins Land, Zollergraben, Grünanlage Kohlschanze, Kohlschanzstraße, Bahnhofstraße und Mulzergraben Aufgrund von § 24 Abs. 2 Nr. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), zuletzt geändert durch Verordnung vom … Stadt Memmingen | Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern im Altstadtbereich weiterlesen
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