Stadt Memmingen | Stadtrat beschließt Änderung der Stellplatzsatzung

-

Print Friendly, PDF & Email

Reduzierung von KFZ-Stellplätzen nunmehr im Rahmen der Mobilitätskonzepte möglich

 

In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Stadtrat einstimmig die Änderungen der Stellplatzsatzung. Je nach Lage setzt diese Verordnung eine feste Stellplatzzahl für PKW und Fahrräder pro Wohneinheit fest, auf Grundlage der aktuellen bayerischen Bauordnung. Vor dem Hintergrund der angestrebten Verkehrswende wurde die derzeitige Satzung zwei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert.

Der Stadtrat folgte den Empfehlungen des städtischen Baureferats.

 

Durch attraktive Rahmenbedingungen für Radfahrer und Fußgänger sowie durch neue Mobilitätskonzepte zum Beispiel im Bereich Car-Sharing der Bauwerber soll die Anzahl der KFZ-Stellplätze reduziert werden. Mit der Evaluierung und Änderung der Stellplatzsatzung griff die Stadt auch die Maßnahme MB 1i des Klimaschutzkonzeptes, die Neugestaltung der Stellplatzsatzung, mit Umsetzungsziel für das Jahr 2024 auf.

Bereits Ende 2020 wurde die städtische Stellplatzsatzung grundsätzlich überarbeitet. So wurden beispielweise Punkte geändert wie die Berücksichtigung der notwendigen Barrierefreiheit und des geänderten Mobilitätsverhaltens, die Mindestanforderung für Stellplätze, die Möglichkeit zur Ablösung von Stellplätzen im Altstadtgebiet für den gastronomischen Bereich sowie die Schaffung von Anreizen zur zeitnahen Wohnraumschaffung/ Nachverdichtung in der Altstadt.

Stefan Haas, Amtsleiter der Bauverwaltung, präsentierte die Befunde und erkennbaren Tendenzen seit Ende 2020. Die Einführung von Fahrradabstellplätzen außerhalb des Altstadtgebiets hat sich bewährt. Eine weitere Vertiefung, zum Beispiel wegen Lastenrädern ist derzeit noch nicht angezeigt, da hierzu der rechtliche Rahmen fehlt. Eine Pflicht für Fahrradabstellplätze im Bereich der Memminger Altstadt erscheint weiterhin unverhältnismäßig, zumal die Stadt 50 neue diebstahlgeschützte Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen hat. Die Zielsetzung nach dem Klimaschutzgesetz, auch einen Flächengewinn für Begegnungsräume und Stadtgrün zu erreichen, konnte nicht erfüllt werden. Hierfür müssen konkrete Maßnahmen oder eine Begrünungssatzung gesondert festgesetzt werden.

Mit der Änderung der Stellplatzsatzung wurde nun erstmals auch die rechtliche Möglichkeit geschaffen, im Rahmen eines Mobilitätkonzepts auf eine bestimmte Anzahl ansonsten notwendiger KFZ-Stellplätze zu verzichten. Die Anforderungen an ein Mobilitätskonzept sollten im Moment noch nicht zu engmaschig geregelt werden, da bislang noch keine Nachfrage von Seiten der Bauherren gestellt werden. „Wir empfehlen daher zunächst einmal die Möglichkeit für Mobilitätskonzepte und Car-Sharing Angeboten expliziert als Abweichungsmöglichkeit vorzusehen, sodass im Einzelfall mit interessierten Bauherren eine individuelle Lösung gesucht und erarbeitet werden kann. Ein zu enger Rahmen würde einer Erprobung im Wege stehen.“, betonte Haas.

Die nunmehr beschlossenen Änderungen umfassen daher diese Abweichungsmöglichkeiten insbesondere für die Mobilitätskonzepte und das Car-Sharing. Außerdem werden Anpassungen und Vereinfachungen an den Verkehrsquellen (z.B. Schulen) und Verbesserung der Übersichtlichkeit vorgenommen werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die verpflichtende Errichtung eines barrierefreien PKW-Stellplatzes in der Nähe des Eingangsbereiches bei Mehrfamilienhäusern ab zwölf Wohneinheiten.

Einstimmig beschlossen die Mitglieder des Stadtrats die Änderungen der Stellplatzsatzung. Gleichzeitig beauftragten sie das Baureferat damit, nach spätestens 36 Monaten nach In-Kraft-Treten der Änderungssatzung, einen weiteren Evaluierungsbericht im zuständigen Ausschuss vorzulegen.