Bürger können Corona-Bußgelder teilweise zurückfordern

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Die Bayerische Staatsregierung hatte Ende November 2022 eine Schlappe vor dem Bundesverwaltungsgericht einstecken müssen. Nun können Bürger Bußgelder für Verstöße gegen bestimmte Corona-Regeln zurückfordern.

Wer wegen Verstößen gegen bestimmte bayerische Regelungen ein Bußgeld zahlen musste, kann dieses nun zurückfordern, wie Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) mitteilte. Konkret gehe es um jene Regeln, die die Bundesrichter als zu weitgehend eingestuft hätten: das Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen, um sich allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien aufzuhalten.

Zurückgezahlt werden können nach Angaben des Ministeriums nur Bußgelder, die in diesem konkreten Zeitraum aus den genannten Gründen erlassen worden seien. „In anderen Fällen finden keine Rückzahlungen statt – etwa, wenn Bußgelder verhängt wurden, weil Personen die eigene Wohnung verlassen haben, um mit anderen eine ‚Corona-Party‘ zu feiern.“ In diesen Fällen bleibe es bei der Bestandskraft der Bußgeldbescheide. „Dies ist auch ein Zeichen an alle Menschen, die sich nach den Regeln der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verhalten haben.“

Die Antragsstellung auf die Rückzahlung der Bußgelder ist formlos. Der Antrag ist an die Kreisverwaltungsbehörden zu stellen, wenn es sich um einen Bußgeldbescheid handelt. Wurde das Bußgeld in einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung in der Sache ausgesprochen, sind die Justizbehörden für die Entscheidung über die Rückerstattung zuständig.