Im Stadtgebiet Memmingen dürfen Tauben nicht gefüttert werden. Seit 2019 gilt ein Taubenfütterungsverbot, um die Population der Tauben nicht noch größer werden zu lassen. Es ist nicht erlaubt, verwilderte Haustauben zu füttern, weder auf Plätzen, noch in Parks oder am Stadtbach. Dieses Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden. Ein Verstoß gegen die Verordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.