Memmingerberg/Memmingen | 2. Verhandlungstag im Mordfall der 16-jährigen Hannah – Öffentlichkeit wird ausgeschlossen

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Am Donnerstag, 15.09.2022, um 08.30 Uhr, sollte der 2. Verhandlungstag im Mordfall der 16-jährigen Hannah vor dem Landgericht Memmingen weitergehen. Die Besucherplätze wren alle besetzt. Der Verhandlungsbeginn verschiebt sich auf 9.00 Uhr. Der 26-jährige Angeklagte stand auf dem Transport von der Justizvollzugsanstalt (JVA) zum Memminger Landgericht im Stau.

Kurz nach 9.00 Uhr wurde die Verhandlung fortgesetzt. Als erster Zeuge wird der Vater der 16-jährigen angeklagten Angelina in den Zeugenstand aufgerufen.

Der Verteidiger der 16-jährigen Angeklagten beantragt beim Vorsitzenden Richter die Öffentlichkeit während des gesamten Prozesses auszuschließen, da seine Mandantin minderjährig sei. Er führt weiter aus, dass sie in der Haftanstalt unter erheblichen psychischen Belastungen leidet. Es bestehe Selbstverletzungs- und Eigengefährdungsgefahr aufgrund ihres psychischen Zustandes. Der Haftraum der 16-Jährigen wird 24 Stunden rund um die Uhr überwacht, da sie sich bereits mit Zigaretten und Glasscherben Verletzungen zugefügt habe. Auch spiele der Erziehungsgedanke eine Rolle, der bei Minderjähringen beachtet werden müsse.

Ein Gutachter geht ebenfalls davon aus, dass die 16-jährige angeklagte Angelina an postraumatischen Belastungsstörungen leidet und diese in der Untersuchungshaft im Laufe der Zeit zugenommen hätten. Immer wieder schössen ihr die Gedanken an die Tat in den Kopf, was sie belaste. Die Öffentlichkeit während der Prozess verstärke die psychische Belastung weiter.

Der Vorsitzende Richter Thomas Hörmann liest eine Stellungnahme einer Diplom-Psychologin der Justizvollzugsanstalt vor, in dem die 16-Jährige in Untersuchungshaft sitzt. In dem Schreiben wird ebenfalls empfohlen, wegen des psychischen Zustandes der Angeklagten die Öffentlichkeit auszuschließen.

Nach einer kurzen Beratung der Kammer schließt sie die Öffentlichkeit aus. Auch das Urteil wird ohne die Öffentlichkeit, vermutlich im Dezember, gesprochen werden. Damit müssen auch die Medienvertreter den Sitzungssaal verlassen.

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