Klinikum Memmingen – Rettungshubschrauber sollen wieder ungeschränkt landen dürfen

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Foto: Pöppel
Foto: Pöppel

Nach wie vor landen Rettungshubschrauber auf dem Dach des Klinkums Memmingen. Notfälle werden Tag und Nacht über den Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach des Klinikums versorgt. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Patient schnell und effektiv die notwendige Versorgung in Memmingen oder einer anderen Klinik erhalten. Die Stadt Memmingen und das Klinikum haben nun einen Antrag beim Luftamt Südbayern, das bei der Regierung von Oberschwaben angesiedelt ist, gestellt, auf Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb eines Hubschraubersonderlandeplatzes. Mit der Genehmigung dürften dann die viel diskutierten Probleme vom Tisch sein. Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 03.06.2016 bei der Stadt Memmingen und dem Luftamt Südbayern erhoben werden. Aber es geht hier um Menschenleben, da sollte auch mancher Bürger Verständnis dafür haben. – Herzlichen Dank.


Das Klinikum Memmingen hat bei der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 6 LuftVG zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschraubersonderlandeplatzes gestellt. 

Der Hubschraubersonderlandeplatz soll der Durchführung von Hubschrauber- flügen im Rahmen des Rettungsdienstes, Katastrophenschutzes und Krankentransportes und damit in Zusammenhang stehenden Flügen wie dem Transport von Spezialisten, medizinischem Gerät, Arzneimitteln, Blutkonserven und Transplantaten dienen.

Dem Antrag liegt ein entsprechendes Eignungsgutachten bei.

Der Antrag mit Gutachten und Plänen kann in der Zeit von Donnerstag, dem 21. April 2016, bis einschließlich Freitag, dem 20. Mai 2016, bei folgender Stelle während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

In der Stadt Memmingen, Rathaushalle (Eingangsbereich Rathaus) Marktplatz 1, 87700 Memmingen

während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme

(Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag von 08:00 Uhr – 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr – 13:00 Uhr).

Einwendungen gegen den Antrag können bis Freitag, den 3. Juni 2016, bei der Stadt Memmingen und bei der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern -, Maximilianstraße 39, 80538 München, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Die Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – behält sich vor, alle eingehenden Einwendungsschreiben (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) dem Antragsteller zur Stellungnahme zuzuleiten. Soweit damit kein Einverständnis besteht, erfolgt die Zuleitung anonymisiert; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist vom Einwendungsführer ausdrücklich zu erklären.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.