Deutschland – 202.834 Asylanträge im Jahr 2014

-

Grafik: Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verfassungswidrig © MiG
Grafik: Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verfassungswidrig © MiG

Im Jahr 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 202.834 Asylanträge gestellt, 75.811 mehr als im Vorjahr. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um etwa 60 Prozent.

Allein ca. 41.000 Asylbewerber kamen aus Syrien; das waren 20 Prozent aller Asylanträge. Im Regelfall sind diese Menschen in Deutschland nach Abschluss des Asylverfahrens auch schutzberechtigt.

Unter den zehn Hauptherkunftsländern finden sich zudem fünf aus der Balkanregion: Serbien, Kosovo, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Albanien. Etwa 30 Prozent aller Asylbewerber kamen aus diesen Ländern. In aller Regel erhielt dieser Personenkreis jedoch keinen Flüchtlingsschutz, da die dafür erforderlichen Voraussetzungen regelmäßig nicht vorlagen.

Insgesamt 33.310 Personen erhielten im Jahr 2014 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (25,8 Prozent aller Asylbewerber). Zudem erhielten 5.174 Personen (4,0 Prozent) subsidiären Schutz nach § 4 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes und 2.079 Personen (1,6 Prozent) Abschiebungsschutz gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes.

 

Zu der Entwicklung der Asylbewerberzahlen erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:

„Mit über 202.000 Asylanträgen haben wir im vergangenen Jahr die bislang vierthöchste Zahl von Asylbewerberzugängen erreicht, die je in Deutschland verzeichnet worden ist. Auch im Vergleich zu den anderen EU-Mitgliedstaaten weist unser Land erneut mit deutlichem Abstand die höchsten Asylbewerberzahlen auf.

Die stetig steigenden Asylzahlen stellen uns vor enorme Herausforderungen, die nur durch ein gesamtgesellschaftliches Zusammenwirken zu bewältigen sind. Die Bundesregierung hat bereits verschiedene Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen sowie zur Beschleunigung der Asylverfahren ergriffen. Insbesondere sind das Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erheblich aufgestockt sowie den Ländern und Kommunen Zusagen für umfangreiche finanzielle Unterstützungen durch den Bund gegeben worden.

Die immer größer werdenden Flüchtlingsströme und das damit verbundene Leid der verfolgten Menschen können uns nicht gleichgültig lassen. Ich bin stolz auf die vielfach gezeigte Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Unser Asylrecht bietet allen Menschen Schutz, die wegen politischer, rassistischer oder religiöser Verfolgung ihr Heimatland verlassen oder infolge eines Bürgerkriegs fliehen mussten. Eine verantwortungsvolle Zuwanderungspolitik kann aber die Tatsache nicht ignorieren, dass auch zahlreiche Menschen Asyl beantragen, die in ihren Heimatländern nicht verfolgt werden, nicht als schutzbedürftig anerkannt werden können und daher unser Land wieder verlassen müssen.“

 

Die Zahlen im Einzelnen:

  1. Gesamtes Jahr 2014

In Jahr 2014 haben insgesamt 202.834 Personen in Deutschland Asyl beantragt, darunter 173.072 als Erstanträge und 29.762 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (127.023 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 75.811 Personen (59,7 Prozent).

Die Entwicklung differenziert nach Monaten und im Vergleich zum Vorjahr verlief wie folgt:

 

2013

 

2014

 
 

Asylanträge

davon

Erstanträge

Asylanträge

davon

Erstanträge

Jahr

127.023

109.580

202.834

173.072

Januar

8.186

7.332

14.463

12.556

Februar

6.636

5.806

11.220

9.828

März

6.295

5.579

11.280

9.839

April

8.557

7.541

11.503

10.199

Mai

8.358

7.477

12.457

11.160

Juni

9.510

8.408

14.019

12.077

Juli

11.063

9.516

19.431

16.191

August

11.177

9.502

17.695

15.138

September

13.752

11.461

19.043

16.214

Oktober

15.251

12.940

21.279

18.415

November

14.147

12.130

22.075

18.748

Dezember

11.028

9.218

20.384

17.059

Summe nachträgliche Berichtigungen

3.063

2.670

7.985

5.648

(Durch nachträgliche Berichtigungen weichen die Gesamt-Jahreszahlen von den Additionen der Monatszahlen ab)

 

Die Hauptherkunftsländer waren im Jahr 2014 (mit Vergleichszahlen 2013):

 

 

Asylanträge (Erst- und Folgeanträge):

Veränderungen:

   

2013

2014

in %

absolut

 

Gesamt

127.023

202.834

59,7

75.811

 

davon

 

 

   

1.

Syrien

12.863

41.100

219,5

28.237

2.

Serbien

18.001

27.148

50,8

9.147

3.

Eritrea

3.638

13.253

264,3

9.615

4.

Afghanistan

8.240

9.673

17,4

1.433

5.

Irak

4.196

9.499

126,4

5.303

6.

Kosovo

4.423

8.923

101,7

4.500

7.

Mazedonien

9.418

8.906

-5,4

-512

8.

Bosnien-Herzegowina

4.847

8.474

74,8

3.627

9.

Albanien

1.295

8.113

526,5

6.818

10.

Somalia

3.875

5.685

46,7

1.810

 

Die Erst- und Folgeanträge verteilten sich bei den Hauptherkunftsländern von Januar bis Dezember 2014 wie folgt:

 

Asylanträge

davon:

 
   

Erstanträge

Folgeanträge

Gesamt

202.834

173.072

29.762

davon:

     

Syrien

41.100

39.332

1.768

Serbien

27.148

17.172

9.976

Eritrea

13.253

13.198

55

Afghanistan

9.673

9.115

558

Irak

9.499

5.345

4.154

Kosovo

8.923

6.908

2.015

Mazedonien

8.906

5.614

3.292

Bosnien-Herzegowina

8.474

5.705

2.769

Albanien

8.113

7.865

248

Somalia

5.685

5.528

157

Die Zahl der Asylerstanträge im Jahr 2014 (173.072) stieg damit gegenüber dem Vorjahr (109.580 Erstanträge) um 57,9 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Serbien und Eritrea. Die Zahl der Asylfolgeanträge im Jahr 2014 (29.762) stieg im Vergleich zum Vorjahr (17.443) um 70,6 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Irak und Mazedonien.

Im Jahr 2014 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 128.911 Entscheidungen (Vorjahr: 80.978) getroffen. Insgesamt 33.310 Personen (25,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 2.285 Personen (1,8 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 31.025 Personen (24,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Dies ergibt bei entsprechender Aufschlüsselung nach Hauptherkunftsländern (in Prozent):

 

Flüchtlings-anerkennungen

davon:

asylberechtigt

 

Flüchtlingsschutz

Gesamt

25,8

1,8

24,0

davon:

     

Syrien

76,8

5,6

71,2

Serbien

0,0

0,0

0,0

Eritrea

41,5

2,0

39,5

Afghanistan

27,8

1,2

26,6

Irak

70,3

1,3

69,0

Kosovo

0,1

0,0

0,1

Mazedonien

0,0

0,0

0,0

Bosnien-Herzegowina

0,0

0,0

0,0

Albanien

0,3

0,0

0,3

Somalia

15,0

0,1

14,9

 

Weitere 5.174 Personen (4,0 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt im Jahr 2014 bei 2.079 Personen (1,6 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Dies ergibt bei entsprechender Aufschlüsselung nach Hauptherkunftsländern (in Prozent):

 

 

subsidiärer Schutz nach § 4 AsylVfG

Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1

Gesamt

4,0

1,6

davon:

   

Syrien

12,2

0,4

Serbien

0,1

0,1

Eritrea

11,7

2,0

Afghanistan

4,9

14,0

Irak

2,2

1,5

Kosovo

0,0

0,9

Mazedonien

0,1

0,2

Bosnien-Herzegowina

0,0

0,2

Albanien

1,2

0,7

Somalia

6,4

3,6

 

Abgelehnt wurden die Anträge von 43.018 Personen (33,4 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 45.330 Personen (35,2 Prozent).

Ende Dezember 2014 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 169.166, davon 150.257 als Erstanträge und 18.909 als Folgeanträge (zum 31. Dezember 2013: 95.743 anhängige Verfahren, davon 86.694 Erst- und 9.049 Folgeanträge).

Entwicklung der Asylbewerberzahlen der Hauptherkunftsländer:

Im Jahr 2014 stieg die Zahl der Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) gegenüber dem Vorjahr bei neun der zehn Hauptherkunftsländer insgesamt deutlich an, und zwar zwischen 17 Prozent (Afghanistan) und 526 Prozent (Albanien). Nur beim Herkunftsland Mazedonien gab es einen leichten Rückgang um 5 Prozent.

Wie im Vorjahr wurden etwa 38 Prozent der Erst- und Folgeanträge des Jahres 2014 im ersten Halbjahr gestellt, ca. 62 Prozent im zweiten Halbjahr.

Mit weitem Abstand stärkstes Herkunftsland im Jahr 2014 war Syrien. Im Jahr 2014 wurden 41.100 Erst- und Folgeanträge von Syrern gestellt. 2013 waren es 12.863, 2012 7.930 und 2011 3.436 Asylanträge. Da fast alle syrischen Asylanträge zu einer positiven Entscheidung führten, hat Deutschland somit bisher allein im Rahmen des Asylverfahrens mehr als 65.000 Menschen einen Schutz vor dem Bürgerkrieg in Syrien gewährt.

Auf Platz 2 der Hauptherkunftsländer im Jahr 2014 lag Serbien. Der Asylbewerberzugang stieg von 18.001 Anträgen im Jahr 2013 auf nunmehr 27.148, davon etwa 92 Prozent Roma. Dabei gab es mit 10.000 wie schon im Vorjahr die meisten Folgeanträge aller Herkunftsstaaten. Aufgrund regelmäßig nicht vorliegender Asylgründe lag der Anteil der Flüchtlingsanerkennungen an den Entscheidungen zu serbischen Asylanträgen bei null Prozent.

Fast vervierfacht hat sich im Jahr 2014 der Asylzugang aus dem Herkunftsland Eritrea: von 3.638 Erst- und Folgeanträgen im Jahr 2013 stiegen die Anträge im Jahr 2014 auf 13.253.

Unter den zehn Hauptherkunftsländern waren im Jahr 2014 allein fünf aus der Balkanregion: Serbien (+51 Prozent mehr Asylanträge ggü. 2013), Kosovo (+102 Prozent), Mazedonien (-5 Prozent)), Bosnien-Herzegowina (+75 Prozent) und Albanien (+526 Prozent). Mit zusammen 61.564 Asylanträgen (2013: 37.984) waren es 62 Prozent mehr als im Vorjahr. Somit kamen im Jahr 2014 etwa 30 Prozent aller Asylbewerber allein aus diesen fünf Herkunftsstaaten.

Kosovo, Bosnien-Herzegowina und Albanien fanden sich 2013 noch nicht unter den 10 Hauptherkunftsstaaten. Die Russische Föderation, Iran und Pakistan hingegen sind 2014 nicht mehr in dieser Gruppe vertreten.

 

  1. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Dezember 2014 20.384 Personen Asyl beantragt, davon 17.059 als Erstanträge und 3.325 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 9.356 Personen (84,8 Prozent) gestiegen und gegenüber dem Vormonat um 1.691 Personen (-7,7 Prozent) gesunken.

Hauptherkunftsländer im Dezember 2014 waren:

                                                               Zum Vergleich

 

Oktober 2014

November 2014

Dezember

1.

Syrien

5.065

5.225

5.021

2.

Serbien

3.122

3.570

3.369

3.

Kosovo

1.196

1.622

1.956

4.

Albanien

621

899

940

5.

Afghanistan

847

798

825

6.

Bosnien-Herzegowina

969

951

776

7.

Eritrea

1.456

1.227

718

8.

Mazedonien

950

926

689

9.

Irak

720

798

669

10.

Ungeklärt

495

507

494

 

Die Erst- und Folgeanträge bei den Hauptherkunftsländern im Dezember 2014:

 

Asylanträge

davon:

 
   

Erstanträge

Folgeanträge

Gesamt

20.384

17.059

3.325

davon:

     

Syrien

5.021

4.910

111

Serbien

3.369

1.890

1.479

Kosovo

1.956

1.461

495

Albanien

940

888

52

Afghanistan

825

790

35

Bosnien-Herzegowina

776

447

329

Eritrea

718

710

8

Mazedonien

689

363

326

Irak

669

521

148

Ungeklärt

494

477

17

Die Zahl der Asylerstanträge im Dezember 2014 (17.059) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (9.218 Erstanträge) um 85,1 Prozent und sank gegenüber dem Vormonat (18.748 Erstanträge) um -9,0 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Serbien und Kosovo.

Die Zahl der Asylfolgeanträge im Dezember 2014 (3.325) stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat (1.810) um 83,7 Prozent und sank gegenüber dem Vormonat (3.327) um 0,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Kosovo und Bosnien-Herzegowina.

Im Dezember 2014 hat das Bundesamt über die Anträge von 15.655 Personen (Vorjahresmonat: 6.170, Vormonat: 14.473) entschieden. 6.475 Personen (41,4 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 366 Personen (2,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 6.109 Personen (39,1 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Im Dezember 2014 erhielten 81 Personen (0,5 Prozent) nach § 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Dezember 2014 bei 193 Personen (1,2 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 4.727 Personen (30,2 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.179 Personen (26,7 Prozent).

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de

.

spot_img