Memmingen – Pfändungsschutz für Kontoguthaben

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Memmingen | 08.12.2011

Städtische Schuldnerberatung rät zur Einrichtung eines „P-Kontos“

Wer von einer Kontopfändung betroffen ist, sollte unbedingt noch dieses Jahr sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte „P-Konto“, umwandeln lassen. Darauf weist die städtische Schuldnerberatungsstelle hin. Denn ab 1. Januar 2012 entfällt der alte Kontopfändungsschutz, und es gibt nur noch auf einem „P-Konto“ die Möglichkeit, Einkommen oder Sozialleistungen vor einer Kontopfändung zu schützen.

Nach altem Kontopfändungsrecht gab es die Möglichkeit, vom Vollstreckungsgericht den unpfändbaren Teil des Einkommens auf dem Konto vor Pfändung schützen zu lassen. Sozialleistungen waren grundsätzlich die ersten 14 Tage lang unpfändbar und konnten in dieser Zeit abgehoben werden.
Mit dem seit 1. Juli 2010 bestehenden neuen Kontopfändungsrecht besteht die Möglichkeit, bei der Bank die Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto zu beantragen. Auf diesem „P-Konto“ ist automatisch ein festgelegter Betrag – zurzeit 1028,89 Euro – vor einer Kontopfändung geschützt. Dieser Grundfreibetrag gilt für eine einzelne Person. Der Betrag kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch erhöhen, wenn zum Beispiel Unterhalt gewährt wird, Kindergeld oder Sozialleistungen für Dritte auf dem Konto eingehen etc. Diesen erhöhten Freibetrag muss sich der Kontoinhaber von anerkannten Stellen bescheinigen lassen.
Die Bank muss auf Antrag innerhalb von vier Arbeitstagen ein Girokonto in ein „P-Konto“ umwandeln. Dabei ist zu beachten, dass nur Einzelkonten als „P-Konto“ geführt werden können, und eine Person nur ein Konto als „P-Konto“ führen darf. Vorsicht ist geboten, wenn das Girokonto überzogen ist, weil die Bank dann eingehendes Einkommen mit dem Minus verrechnen kann. Sozialleistungen müssen aber trotzdem ausbezahlt werden.

Ausführlichere Informationen zum „P-Konto“ gibt es bei den Banken oder bei den Schuldnerberatungsstellen.

Kontakt:
Stadt Memmingen
Betreuungsstelle – Schuldnerberatung
Marktplatz 16
87700 Memmingen
Tel. 08331/850-494