Schwurgericht Memmingen: Prozessstart am 12.01.2026 nach tödlicher Messerattacke bei Drogenübergabe in Neu-Ulm

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Am Montag, 12. Januar 2026, um 09:00 Uhr beginnt im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen vor der großen Strafkammer als Schwurgericht ein neues Verfahren: Angeklagt ist der 35-jährige deutsche Staatsangehörige Julian S., der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet.

Worum geht es in dem Verfahren?

Laut Anklage soll der Angeklagte am 02.04.2025 geplant haben, gewinnbringend etwa 500 Gramm Marihuana und mehr als 14 Gramm Kokain zu verkaufen. Für die Übergabe habe er sich gegen 22:55 Uhr mit dem Käufer in der Donaustraße in Neu-Ulm getroffen.

Nach Darstellung der Anklage sollen der Käufer und eine weitere Person den Angeklagten angegriffen haben, um das Rauschgift ohne Bezahlung zu erhalten.

Vorwurf: Stiche mit Messer – ein Angreifer verstorben

Um den Angriff abzuwehren, soll der Angeklagte mit einem mitgeführten Messer in Richtung der Köpfe der Angreifer gestochen haben. Dabei habe er zumindest damit gerechnet und billigend in Kauf genommen, dass beide Angreifer dadurch sterben könnten.

  • Ein Angreifer erlitt laut Anklage drei tiefe Stichwunden am Hals und verstarb.

  • Der zweite Angreifer erlitt einen lebensgefährlichen Stich unter dem linken Ohr und floh.

Welche Straftaten werden Julian S. vorgeworfen?

Dem Angeklagten werden vorgeworfen:

  • Totschlag

  • versuchter Totschlag

  • gefährliche Körperverletzung

  • bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Der Angeklagte soll sich einige Zeit nach der Tat selbst gestellt haben. Er räumt den äußeren Sachverhalt teilweise ein und beruft sich auf Notwehr.

Wichtig: Es gilt die Unschuldsvermutung. Maßgeblich ist, was das Gericht nach der Beweisaufnahme feststellt.

Fortsetzungstermine (jeweils 09:00 Uhr, Sitzungssaal 132)

Für das Verfahren sind aktuell folgende Termine angesetzt:

  • 15.01.2026

  • 19.01.2026

  • 22.01.2026

  • 26.01.2026

  • 29.01.2026

  • 02.02.2026

  • 05.02.2026

  • 09.02.2026

  • 12.02.2026

Umfang des Verfahrens: 55 Zeugen und 7 Sachverständige geladen

Das Gericht hat bislang 55 Zeugen und 7 Sachverständige geladen – ein Hinweis darauf, dass eine umfangreiche Beweisaufnahme geplant ist.

Hinweis zur möglichen Strafandrohung

Falls sich der Tatvorwurf bestätigt, drohen erhebliche Strafen. Für Totschlag sieht das Gesetz in Deutschland eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vor (je nach rechtlicher Einordnung und Gesamtsachlage kann das Strafmaß darüber liegen).

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