COVID-19 | Landratsamt Unterallgäu: Neues Online-Formular für schnellere Fallbearbeitung

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Gesundheitsamt stellt derzeit Corona-Ermittlung um

Nicht wundern sollte sich, wer in Zukunft eine E-Mail oder eine SMS vom Unterallgäuer Gesundheitsamt bekommt: Einige Schritte bei der Bearbeitung von Corona-Fällen werden im Laufe der kommenden Woche automatisiert. Neue Online-Formulare, die eine Schnittstelle zum Fachprogramm des Gesundheitsamts haben, lösen den bisherigen Corona-Ermittlungsbogen und die Kontaktverfolgungsliste ab. So soll zum einen wesentlich weniger Zeit vergehen, bis Betroffene ihre Isolations- oder Quarantänebescheinigung bekommen. Zum anderen erhofft sich das Gesundheitsamt, dadurch wieder mehr Zeit für die persönliche Beratung in schwierigen Fällen zu haben.

Bislang mussten sämtliche Daten von den Mitarbeitern in die Software übernommen werden. Dieser zeitaufwändige Zwischenschritt entfällt durch die neuen Online-Formulare, die direkt von den Betroffenen selbst ausgefüllt werden können. Wer kein Handy und keine E-Mail-Adresse oder keinen Internetzugang hat, wird vom Gesundheitsamt schriftlich oder telefonisch kontaktiert. Auch wenn jemand nicht auf den Link reagiert, nimmt das Gesundheitsamt auf anderem Weg Kontakt auf.

Und so funktioniert’s:

  • Beim PCR-Test unbedingt Handynummer und E-Mail-Adresse angeben, falls vorhanden.
  • Ist der PCR-Test positiv, spielt das Labor das Ergebnis digital in die Software des Gesundheitsamts ein.
  • Der oder die positiv Getestete erhält nun automatisch per E-Mail oder SMS einen Link zum neuen Online-Formular. Sicherheitshalber sollte man bei einem positiven PCR-Test oder als enge Kontaktperson auch regelmäßig seinen Spam-Ordner überprüfen.
  • In das Online-Formular müssen die persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig eingetragen werden. Dabei geht es beispielsweise um den Impfstatus oder darum, ob man in einem sensiblen Bereich arbeitet.
  • Auf dieser Grundlage erstellt das Gesundheitsamt die Isolationsbescheinigung.
  • Der oder die positiv Getestete erhält eine zweite E-Mail oder SMS mit einem weiteren Link. Darüber müssen nun die engen Kontaktpersonen eingetragen werden – mit Name, Adresse, Telefon- oder Handynummer sowie E-Mail-Adresse (falls vorhanden).
  • Als nächstes erhalten die engen Kontaktpersonen einen Link per E-Mail oder SMS mit der Bitte, mehrere wichtige Informationen zu hinterlegen. Dabei geht es etwa um den Impfstatus oder den Kontakt zu vulnerablen Gruppen. Auf dieser Grundlage wird – falls erforderlich – auch eine Quarantänebescheinigung erstellt.
  • Reagiert man nicht auf eine Benachrichtigung, geht das Gesundheitsamt dem Fall nach.

Viele Informationen, auch über die geltenden Quarantäneregeln und zu den neuen Online-Formularen, findet man im Internet unter www.unterallgaeu.de/corona Die Seite wird laufend an die gültigen Regelungen angepasst.