COVID-19 | Besuchsverbot an den Kliniken in Mindelheim und Ottobeuren

-

Print Friendly, PDF & Email

Kliniken reagieren auf die stark angestiegenen Infektionszahlen

An der Klinik in Mindelheim gilt ein allgemeines Besuchsverbot schon seit Mitte Dezember 2020. Ausnahmen sind der Besuch von Sterbenden sowie Väter / enge Bezugsperson bei der Geburt.

Dieses Besuchsverbot gilt weiterhin und auch die Klinik in Ottobeuren spricht nun ein allgemeines Besuchsverbot aus.

„Leider müssen wir nun auch in der Ottobeurer Klinik die Besuche für unsere Patienten stark einschränken und reglementieren“, sagt Dr. Manfred Nuscheler, Ärztlicher Direktor der Kliniken im Unterallgäu. „Wir wissen, dass diese Maßnahme unseren Patienten und ihren Angehörigen viel abverlangt, bitten aber um Verständnis.“

Die Kliniken reagieren mit dieser Maßnahme auf die stark angestiegenen Infektionszahlen im Landkreis Unterallgäu sowie auf die hohe Anzahl an Mutationen unter den positiv getesteten Fällen.

Das Besuchsverbot gilt ab Donnerstag, den 01.04.2021. Ausnahmen vom Besuchsverbot sind selbstverständlich weiterhin die Begleitung von Sterbenden sowie Geburten. Allerdings müssen Besucher, die aufgrund von Ausnahmen die Kliniken betreten dürfen, ein negatives Ergebnis durch einen Antigen-Schnelltest nachweisen. Der Test sollte nicht älter als 24 Stunden sein. In Ausnahmefällen kann der Test in den Kliniken durchgeführt werden.

Darüber hinaus werden auch wieder planbare Eingriffe, deren Verschiebung keine medizinischen Nachteile für den Patienten zur Folge hätten, abgesagt und neu terminiert. Selbstverständlich werden alle dringlichen Eingriffe und alle Notfälle uneingeschränkt medizinisch versorgt.

„Durch die ergriffenen Maßnahmen soll die Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern geschützt werden. Denn diese hat für die Kliniken weiterhin höchste Priorität“, sagt Florian Glück, Geschäftsführer des Klinikverbunds Allgäu.

Die Kliniken in Mindelheim und Ottobeuren bitten um Verständnis bei allen Patienten und Angehörigen. Die Maßnahmen sind Vorsichtsmaßnahmen um weiterhin handlungsfähig bleiben zu können.