Marktoberdorf – Kostenlose Vorträge zu Trennung und Scheidung

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Ostallgaeu_logoDie Gleichstellungsstelle des Landkreises Ostallgäu empfiehlt die kostenlosen Vorträge des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Der erste Vortrag im Jahr 2015 zum Thema „Ende der Ehe – Gehen oder Bleiben? Was tun?“ findet am 15. Januar 2015 um 20 Uhr im Generationenhaus Kaufbeuren statt. Die Broschüre „Eherecht und Ehevertrag“ ist kostenlos erhältlich bei der Gleichstellungsstelle im Landratsamt.

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) unterstützt als Solidargemeinschaft Bürgerinnen und Bürger, die von Trennung und Scheidung betroffen sind. Im ersten Quartal 2015 bietet ISUV folgende kostenlose Informationsvorträge erfahrener FachjuristInnen an:

Am 15. Januar 2015, 20 Uhr „Ende der Ehe – Gehen oder Bleiben? Was tun?“ im Generationenhaus Kaufbeuren, Baumgarten 32; am 20. Januar 2015, 20 Uhr, „Ende der Ehe – Gehen oder Bleiben? Was tun?“ im Tafelhaus Kempten, Beethovenstraße 12; am 24. Februar 2015, 20 Uhr, „Mein und Dein – auch bei den Schulden? Wie berechnet man Zugewinn?“ im Hotel Sepp, Marktoberdorf, Bahnhofstraße 13; am 17. März 2015, 20 Uhr, „Unterhaltsansprüche – was steht mir zu, was muss ich zahlen?“ im Tafelhaus Kempten, Beethovenstraße 12 ; am 19. März 2015, 20 Uhr „Unterhalt für Kinder und Ehe-malige“ im Generationenhaus Kaufbeuren, Baumgarten 32. Weitere Informationen unter www.isuv.de und faire-scheidung.blogspot.com. Regionale Kontaktstellen von ISUV sind:

Füssen: Fr. Frank, Tel. 08362/3 98 63, Email: fuessen@isuv.de; Kempten: Fr. Rakaseder, Tel.
01 74/9 45 45 01, Email: kempten@isuv.de; Kaufbeuren: Hr. Linke, Tel. 08341/9 85 13, Email: kaufbeuren@isuv.de.

 

Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Ostallgäu hält die neue Broschüre „Eherecht und Ehevertrag“ des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz kostenlos für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger bereit. Beinahe 60.000 Ehen werden in Bayern jedes Jahr geschlossen. Fast die Hälfte davon wird, laut Statistik, später wieder geschieden. An die rechtlichen Folgen der Heirat zu denken, ist in der Aufregung vor und am Tag der Hochzeit eher fernliegend. Und doch lohnt es, sich Gedanken zu machen. Denn das Gesetz regelt bei weitem nicht nur die unromantischen Fragen der Trennung und Scheidung, sondern vieles mehr. Den Beauftragten zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist es deshalb ein besonderes Anliegen, auf die Auswirkungen des aktuellen Eherechts und der Rechtsprechung hinzuweisen, um möglichen Benachteiligungen rechtzeitig vorzubeugen.

Informationen, Anforderung und/oder Abholung der Broschüre „Eherecht und Ehevertrag“ bei der Gleichstellungsstelle des Landkreises Ostallgäu, Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf; Telefonnummer 08342/911-287 oder per E-Mail: gleichstellungsstelle@lra-oal.bayern.de