3G-Regel für Besucherinnen und Besucher der Verwaltungsgebäude der Stadt Memmingen

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In allen Gebäuden der Stadtverwaltung Memmingen gilt ab Montag, 17.01.2022, die 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher.

Als Testnachweis dient die Bescheinigung eines negativen Antigen-Schnelltests (maximal 24 Stunden alt) oder eines negativen PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt). In den Verwaltungsgebäuden besteht weiterhin die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.

In den städtischen Gebäuden, in denen die 2G-Regel gilt, bleibt diese weiterhin bestehen. So zum Beispiel in der Stadtbibliothek und Stadtarchiv. Die städtischen Museen und das Theater in Memmingen können mit einem 2G+ Nachweis besucht werden.