COVID-19 | Kaufbeuren: Informationen zum Schul- und Kindergartenbetrieb in der KW13/21

-

Print Friendly, PDF & Email

Die Stadt Kaufbeuren gibt amtlich bekannt, dass die nach § 28 a Abs. 3 S. 12 IfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tages-Inzidenz) am Freitag, den 26.03.2021, nach der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bei 171,2 liegt.

In der Stadt Kaufbeuren liegt somit die 7-Tage-Inzidenz über dem Wert von 100.

Für den Schulbetrieb (soweit nicht in den Osterferien) gelten damit in der Stadt Kaufbeuren folgende Regelungen:

In Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

 

Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder gilt damit in der Stadt Kaufbeuren folgende Regelung:

Die Einrichtungen sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Gesundheitsamt für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.

Diese Regelungen gelten für die Stadt Kaufbeuren für die Dauer der folgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.

 

 

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Kaufbeuren;

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV)

 

Die Stadt Kaufbeuren gibt amtlich bekannt, dass die nach § 28 a Abs. 3 S. 12 IfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tages-Inzidenz) am Freitag, den 26.03.2021, nach der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bei 171,2 liegt.

 

In der Stadt Kaufbeuren liegt somit die 7-Tage-Inzidenz über dem Wert von 100.

 

  1. Für den Schulbetrieb gelten damit in der Stadt Kaufbeuren folgende Regelungen:

 

    1. In Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

    1. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

  1. Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder gilt damit in der Stadt Kaufbeuren folgende Regelung:

 

Die Einrichtungen sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Gesundheitsamt für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.

Die jeweiligen Träger haben ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines ihnen von den Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellten Rahmenhygieneplans auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen; dabei sind einrichtungsspezifische Anforderungen und die Umstände vor Ort zu berücksichtigen.

Diese Regelungen gelten für die Stadt Kaufbeuren für die Dauer der folgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.

Kaufbeuren, 26.03.2021

Oliver Schill

Bürgermeister